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Grundstücksvermessung

Grundstücksvermessung

Unter die Kataster- und Grundstücksvermessung fallen alle vermessungstechnischen Tätigkeiten zur Einrichtung, Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters. Diese sind gesetzlich, d.h. hoheitlich, geregelt. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) und andere katasterführende Stellen nehmen die hoheitlichen Liegenschaftsvermessungen in ihren Ländern vor und beraten kompetent und objektiv in allen Fragen. Zu den hoheitlichen Vermessungsleistungen zählen: Grenzherstellung (S-H), Grenzfeststellung/ -wiederherstellung (M-V) Ist in der Örtlichkeit ein alter Grenzverlauf unklar oder sind Grenzmarkierungen nicht mehr vorhanden, so werden nach dem amtlichen Katasterzahlennachweis die Grenzverläufe rekonstruiert und ggf. verloren gegangene Abmarkungen (Grenzsteine und andere Grenzzeichen) wieder hergestellt. Das Ergebnis einer Grenzherstellung wird in einer Grenzniederschrift festgehalten, graphisch dokumentiert und zur Übernahme in das Liegenschaftskataster bei der zuständigen Landesvermessungsverwaltung eingereicht. Auf Wunsch kann der Grenzverlauf den Beteiligten in einem örtlichen Grenztermin erläutert werden. Grundstückszerlegung/ -teilung Die Grundstückszerlegung dient der Heraustrennung einer Teilfläche aus einem Flurstück. Nach Vermessung und Abmarkung des neuen Grenzverlaufs in der Örtlichkeit (Zerlegung) werden die Vermessungsergebnisse in einer Grenzniederschrift protokolliert, die anschließend an die zuständige Landesvermessungsverwaltung geht. Die Ergebnisse der Teilungsvermessung können auf Wunsch vor Ort in einem Grenztermin erläutert werden. Für das neu entstandene, selbständige Flurstück erhält der Eigentümer Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, die so genannten Abschreibungsunterlagen bzw. Fortführungsnachweise. Mit diesen kann der Notar die Umschreibung im Grundbuch (Teilung) veranlassen. Gebäudeeinmessung Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, dauerhaft errichtete Neu- und Anbauten auf seinem Grundstück nach Baufertigstellung einmessen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden die Gesetze/Vorgaben der Länder (hier: Schleswig-Holstein (VermKatG S-H) und Mecklenburg-Vorpommern (GeoVermG M-V)). Mit der Gebäudeeinmessung wird die amtliche Liegenschaftskarte aktualisiert. Sie wird in vielen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft als Planungsgrundlage verwendet. Das Ergebnis der Gebäudeeinmessung wird in einem Lageplan dargestellt, der auf einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) aufbaut. Nach der Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster erhält der Eigentümer die Fortführungsmitteilung vom zuständigen Amt. Schlussvermessung Nach Abschluss größerer Bauvorhaben, wie beispielsweise der Erschließung eines Baugebietes, erfolgt in den meisten Fällen eine Schlussvermessung. Hierbei werden Grenzen, die in der Örtlichkeit nicht erkennbar sind, mit Grenzmarkierungen vermarkt (Abmarkung). Die neu gesetzten Grenzzeichen werden den Beteiligten beim Grenztermin erläutert. Weitere Informationen
ingenieurvermessung

ingenieurvermessung

Die GEO Ingenieurservice Group gehört deutschlandweit zu den führenden Unternehmen der Ingenieurvermessung. Wir garantieren kurzfristige und termingerechte Ausführung durch qualifiziertes Personal mit leistungsfähiger Technik und Ergebnissen im mm-Bereich. Wir stehen sowohl für Tagesjobs als auch für anspruchsvolle Großprojekte während der gesamten Bauzeit zur Verfügung. Einsatzbereiche Ingenieurbau (Stahl- und Beton): Gebäude, Brücken, Straßen, Erdarbeiten, Tunnel Wasserbau: Hochwasser- und Küstenschutz, Deich- und Dükerbau, Häfen und Wasserstraßen, Spülfelder Industrie- und Offshoreanlagen: Kranbahnschienen, Deponien, Windparks und Plattformen Leistungsprofil Bestandsvermessung Vor jeder Baumaßnahme wird eine Planungsgrundlage benötigt. Je nach Örtlichkeit und Anforderung setzen wir verschiedene Messtechniken, wie GNSS-Empfänger, Tachymeter, 3D Laserscanner oder Drohnen ein. Das Ergebnis ist ein Bestandsplan mit allen aktuellen topografischen Details und Strukturen. Bauabsteckung Basierend auf der Bauplanung und Bestandsplänen führt GEO die Absteckung aller Messpunkte und Errichtung von Festpunkten für den Auftraggeber durch, sowohl hochgenau im Industrieanlagenbereich als auch für Erdarbeiten. Mengenberechnung Während der gesamten Bauzeit unterstützt GEO den Auftraggeber sowohl in der Projektabrechnung als auch in der Mengenberechnung und führt alle geforderten Messungen durch. Die ermittelten Mengen und Differenzen werden termingerecht und REB-konform zur Verfügung gestellt. Monitoring und Deformationsanalysen Zur Überwachung von Bauwerken jeglicher Art führen wir hochpräzise Messungen und Deformationsanalysen durch. Wir bieten dem Auftraggeber zudem eine permanente automatische Überwachung inklusive Benachrichtigung bei besonderen Vorkommnissen an. Messtechnik Präzisionstachymeter, Digitalnivellier, GNSS-Empfänger 3D Laserscanner, Drohne für Photogrammetrie, Inklinometer Trimble MX50 Mobiler Laserscanner NORD-WEST Willhelmshaven Bremerhaven NORD Rellingen NORD-OST Stralsund Rostock Lubmin Oranienburg Gunzenhausen Bamberg Schwabach SÜD-WEST Neustadt Homberg(Efze) POLEN Gdynia Besuche uns auf Social Media: geo_group_de geoings
Kosten einer Gebäudeeinmessung

Kosten einer Gebäudeeinmessung

Die aktuelle Vermessungskostenverordnung finden Sie in unserem Downloadbereich: Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V) vom 20. Februar 2018
Höchste Sicherheit garantiert – HDS Tresorraumtüren für Ihre Wertsachen

Höchste Sicherheit garantiert – HDS Tresorraumtüren für Ihre Wertsachen

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