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Balkone

Balkone

Balkone ermöglichen es, sich innerhalb der eigenen vier Wände im Freien zu fühlen. Sie gehören bei einer neuen Wohnung standardmässig dazu. Metallbau & Stahlbau, Gewerbehallen, Brücken, Passarellen, Stahltragwerke, Treppen & Treppentürme, Zwischenböden, Geländer, Vordächer, Balkone, Gitterroste, Stahlstützen und Schiebebeschläge.
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Metallbalkone an Ihr Objekt individuell angepasst! Möchten Sie Ihre Immobilie aufwerten? dann ist ein Metall- Balkon eine gute Investition! Die Wohnbedürfnisse haben sich in den Letzten Jahren verändert, ältere Immobilien haben meist einen kleinen oder kein Balkon. Mit unseren Metallbalkonen erhalten Sie in kurzer Zeit mehr Lebensqualität.
Bürotechnik: FELLOWESFELLOWES Plastikbindegerät Starlet 2 A4 5227901 schwarz/weiss Starlet 2 A4 5227901 schwarz/weiss

Bürotechnik: FELLOWESFELLOWES Plastikbindegerät Starlet 2 A4 5227901 schwarz/weiss Starlet 2 A4 5227901 schwarz/weiss

Artikel-Nr.: 702275 Dieses Modell bietet Ihnen eine Stanzleistung von 12 Blatt (80g/qm) und eine Bindekapazität von 120 Blatt (80g/qm) mit maximal 16mm Binderücken. In 2 Positionen einstellbarer Randanschlag für eine akkurate Ausrichtung der Dokumente Mit patentierter Dokument- und Binderückenmessfunktion Ein langer Stanzhebel ermöglicht müheloses Stanzen Voneinander unabhängiger Mechanismus zum Stanzen und Öffnen des Binderückens für produktives Binden 2 Jahre Garantie Inhalt VPE: 1 Stück Marke: Fellowes EAN/GTIN: 0043859680719 MPN: 5227901
Sicherheit von Elektroinstallationen

Sicherheit von Elektroinstallationen

Um den Personen- und Sachschutz zu gewährleisten, sind die elektrischen Installationen gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) nach den anerkannten Regeln der Technik zu erstellen, zu ändern, instand zu halten und zu kontrollieren. Durch Alterung, Abnützung oder Wettereinflüsse entstehen an elektrischen Installationen und Geräten Schäden, die nicht unbedingt sichtbar sind. Um Unfälle oder Brände zu verhindern und mögliche Sicherheitsmängel zu erkennen, müssen Eigentümer von Immobilien die Elektroinstallationen in festgelegten Abständen durch ein unabhängiges Kontrollorgan überprüfen lassen. Der Installations- resp. Hauseigentümer ist für die Sicherheit der elektrischen Installationen verantwortlich. Bei allfälligen Personen- oder Sachschäden, verursacht durch mangelhafte Installationen, ist primär der Installationseigentümer haftbar! Der Eigentümer der elektrischen Installationen oder dessen Vertreter (z.B. Gebäudeverwaltung) hat einer dazu berechtigten Unternehmung den Auftrag für die Sicherheitsprüfung und die Ausstellung eines entsprechenden Sicherheitsnachweises (SiNa) zu erteilen. In diesem Dokument bestätigt die kontrollierende Person, dass die elektrischen Installationen des Gebäudes oder einer Eigentumswohnung den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und allfällige Mängel behoben worden sind. Der Inhalt dieses Dokumentes ist gesamt-schweizerisch geregelt. Dieser Nachweis ist durch den Gebäudeeigentümer aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen. Unternehmungen bzw. Personen (Elektroinstallateure, Elektrokontrolleure, Elektrosicherheits-berater) welche nicht an Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt waren und über eine Kontrollbewilligung des Eidg. Starkstrominspektorates (ESTI) verfügen. Das Starkstrominspektorat führt ein öffentliches Verzeichnis über die Kontrollbewilligungen. Dieses Verzeichnis ist im Internet publiziert. Allfällige Mängel sind durch eine konzessionierte Installationsfirma beheben zu lassen. Mit der Mängelbehebung dürfen auch Firmen beauftragt werden, die bereits in der Liegenschaft gearbeitet haben. Der Sicherheitsnachweis darf erst ausgestellt werden, wenn sämtliche Mängel behoben wurden. Erfahrungsgemäss dauert es je nach gewähltem Installateur und Arbeitsvolumen mehr oder weniger lang, bis nach erfolgter Auftragserteilung die Mängel tatsächlich behoben werden. Da bis zum vorgegebenen Fristende nicht nur die Kontrolle durchzuführen ist, sondern auch die Mängel behoben werden müssen, ist Folgendes zu beachten: Die Aufwände der Kontrolle und die Mängelbehebungen sind durch den Installationseigentümer zu bezahlen. Das zuständige Energieversorgungsunternehmen informiert ihre Kunden 6 Monate vor Ablauf der letzten Kontrollperiode schriftlich über die fällige Installationskontrolle. Wohnbauten alle 20 Jahre Landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Werkstätten, Bürogebäude, Läden, Kirchen alle 10 Jahre Räume mit Personenansammlungen (z.B. Warenhäuser, Schulhäuser, Kino, Heime, Restaurants, Hotels, Bars) alle 5 Jahre Tankstellen und Autoreparaturwerkstätten alle 5 Jahre Baustellen, temporäre Installationen und Märkte jährlich Eigentümerwechsel / Handänderung Wohnbauten alle 20 Jahre Landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Werkstätten, Bürogebäude, Läden, Kirchen alle 10 Jahre Räume mit Personenansammlungen (z.B. Warenhäuser, Schulhäuser, Kino, Heime, Restaurants, Hotels
Partikelfilter-Systeme

Partikelfilter-Systeme

Baumüller-Sammelfilter für Notstrom-Aggregat mit 850 kW Als Filter-Partner verschiedener Baumaschinen-Hersteller, -Importeuren und -Endkunden setzen wir unser ganzes Know-How ein, um unsere Luft ein bisschen sauberer zu machen. Für namhafte Baumaschinen-Hersteller und -Importeure entwickeln und fertigen wir neben einzelnen Montagen komplette Einbau-Kits ganz nach individuellen Anforderungen. Dies auch ab geringen Stückzahlen. Gerne beraten wir Sie beim Kauf eines Filtersystems. Bitte beachten Sie dazu auch die Partikelfilterverordnung.
WÄRMEPUMPE MIT SOLARANLAGE KOMBINIEREN

WÄRMEPUMPE MIT SOLARANLAGE KOMBINIEREN

Solaranlagen mit einer Wärmepumpe zu kombinieren, ist keine neue Idee – allerdings ist sie inzwischen durch eine ausgereifte Technik besonders effizient geworden. Die Kombinationslösung beider Anlagen ist durchaus sinnvoll, auch wenn sie zunächst relativ hohe Investitionen erfordert. Insbesondere in Anbetracht der steigenden Temperaturen durch den Klimawandel setzen immer mehr Hauseigentümer auf diese Ergänzung bei der Einbindung erneuerbarer Energien. Die Nutzung kostenloser Sonnenwärme leistet in Verbindung mit der hohen Effizienz der Wärmepumpentechnologie zudem einen ressourcenschonenden Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Die Wärmepumpe produziert mit einem kWh Strom rund vier kWh thermische Energie. Diese kann in den Speichern bis zu einem gewissen Mass aufgenommen und bei Bedarf entweder für die Warmwassererzeugung oder zum Heizen verwendet werden. Bei einer Neu-Installation lässt sich die Solaranlage direkt in Kombination mit der Wärmepumpe einbauen. Wenn Sie bereits über eine Wärmepumpe verfügen, können Sie die Wärmepumpe in den allermeisten Fällen um eine Solaranlage ergänzen.