IPPC-Paletten / ISPM-15 Paletten
Die Organisation „International Plant Protection Convention“ (IPPC) hat die Aufgabe Krankheiten an Pflanzen/Pflanzenprodukten zu verhindern. Hierfür wurde der internationale IPPC-Standard „ISPM-15“ geschaffen der auch für Holzpaletten aus Vollholz gilt die z.B. für den Export in nicht EU-Länder vorgesehen sind.
Da Vollholz Schädlinge enthalten kann und diese nicht „exportiert“ werden sollen, müssen solche Paletten entsprechend behandelt werden. Umgangssprachlich nennt man behandelte Paletten auch „IPPC-Paletten“ oder „ISPM-15 Paletten“.
Palettenstapel - teilweise gemäß
IPPC-Standard ISPM 15 behandelt
Gültigkeit des IPPC-Standard ISPM 15
Der IPPC-Standard ISPM 15 gilt zwar nicht weltweit in allen Ländern, allerdings setzen in der Praxis alle wichtigen Staaten diesen Standard um. Dazu gehören u.a Länder wie China, Australien, Kanada, USA, Indien und viele weitere Länder der Kontinente Afrika, Amerika, Asien und Europa.
Die IPPC ISPM 15 Behandlung
Das Holz der Palette muss größtenteils frei von Rinde sein. Restrindenstücke deren Breite weniger als 3 cm beträgt sind erlaubt. Ist ein Rindenstück breiter als 3 cm, darf dessen Fläche nicht größer als 50 cm betragen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird in der EU in der Regel die Hitzebehandlung eingesetzt um eine Palette gemäß IPPC-Standard ISPM 15 zu behandeln. Die Behandlung darf nur von einem hierfür zugelassenen sowie registrierten Betrieb durchgeführt werden.
Bei der Hitzebehandlung wird der Kern des verwendeten Holzes für mindestens 30 Minuten auf mindestens 56°C erhitzt. Dadurch wird sichergestellt das die Schädlinge absterben und die Nährstoffe der Schädlinge (Eiweiße) im Holz abgetötet werden. So wird langfristig sichergestellt, dass auch nach der Behandlung kein erneuter Schädlingsbefall entstehen kann.
Als Nachweis der ordnungsgemäßen Behandlung gemäß IPPC-Standard ISPM 15 wird auf den behandelten Paletten – gut sichtbar als „Brandzeichen“ oder „Farbstempel“ auf den Mittelklötzen der Längsseite – folgende Markierung angebracht:
IPPC-Symbol
Länderkennung nach ISO 3166. DE steht hier für Deutschland.
Kennung der Region, z.B. HE für Hessen.
Registriernummer, einmalig vergebene Nummer.
Behandlungsmethode, z.B. HT (heat treatment), ggf. DB (debarked)
Hitze behandelte Paletten gelten in der Regel dauerhaft als behandelt und müssen daher auch bei mehrmaliger Verwendung nicht nachbehandelt werden. Einige wenige Länder wie z.B. Australien geben allerdings Haltbarkeitsdaten vor.
Weitere Behandlung
Oft wird eine gemäß IPPC-Standard ISPM 15 behandelte Palette danach weiter getrocknet und somit resistent gegen Schimmel und Pilzbefall gemacht.
Folgen bei nicht korrekt behandelten Paletten
Wird Ware auf einer unbehandelten bzw. nicht gemäß IPPC-Standard ISPM 15 behandelten Palette in ein Land versendet das diesen Standard einsetzt, werden die betreffenden Paletten entweder auf Kosten des Versenders nachbehandelt (diese Nachbehandlung ist sehr kostenintensiv) oder (z.B. in den USA) der Zoll lehnt die „Einreise“ der Paletten samt Ware ab.
Welche Palettentypen können behandelt werden?
Grundsätzlich ist der Palettentyp egal. Jede aus Vollholz hergestellte Palette kann von einem zertifizierten Betrieb gemäß IPPC-Standard ISPM 15 behandelt und entsprechend gekennzeichnet werden.
Alternativen zur Behandlung nach IPPC-Standard ISPM 15
Wenn die Palette für den Export außerhalb der EU vorgesehen und im Zielland eine Behandlung gemäß IPPC-Standard ISPM 15 vorgeschrieben ist