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Prüfservice für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore

Prüfservice für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gibt es nahezu in jedem Betrieb. Haben Sie schon einmal über die Prüfung Ihrer Anlagen nachgedacht? Prüfservice für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore, zu denen Mitarbeiter im Rahmen ihrer Beschäftigung Zugang haben, unterliegen der ASR A 1.7 bzw. der BetrSichV. Hierbei geht es darum, das Unfallrisiko, welches mit der Benutzung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren einhergeht, zu minimieren. Was prüfen wir? - kraftbetätigte Tore in Gebäuden und Umzäunungen (Sektional-, Roll-, Schwing-, Schiebe-, Falt- und Drehflügeltore) - Türen in Immobilien und Umzäunungen (Drehflügel-, Schiebe-, Falt- und Karusselltüren) - Fenster in Bauten (Drehflügel-, Drehkipp-, Parallel-, Aufstell- und Hubfenster) Laut der ASR A 1.7 ergibt sich das Gefährdungspotential aus Quetsch-, Einzugs- oder Scherstellen mit festen oder beweglichen Teilen, was zum Beispiel Schließkanten sind. Ein weiterer Gefährdungspunkt liegt laut ASR A1.7 in der „Absturzgefährdung an angrenzenden Treppenabgängen oder höher gelegenen Arbeitsplätzen“. Wir gewähren Ihnen Sicherheit Wir sind dafür mit den einschlägigen DIN-Normen, Arbeitsschutzvorschriften und DGUV-Regularien vertraut und verfügen über die in der ASR A1.7 festgelegte Messtechnik. Dabei überprüfen wir mit Hilfe von Messinstrumenten u.a. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten. Wir gewährleisten Ihnen eine hohe Sicherheit unserer Prüfleistungen durch stets aus- und fortgebildetes Personal um die Prüfungen bei Ihnen norm- und sachgerecht durchführen zu können. Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr
Prüfservice für PSA gegen Absturz

Prüfservice für PSA gegen Absturz

Wir bieten einen Prüfservice für Ihre PSAgA nach DGUV Regel 112-198, 112-199 und DGUV Grundsatz 312-906. PSA aller 12 Monate prüfen Ein nicht zu unterschätzendes Gefahrengebiet: Hier schreibt der Gesetzgeber nach Unfallverhütungsvorschrift das Tragen von PSAgA vor. Je nach Einsatz und Auftrag ist ein anderes Sicherungssystem für den Arbeitnehmer notwendig. Umso wichtiger ist es, dass die eingesetzte Sicherung fehlerfrei funktioniert und man sich blind auf sie verlassen kann. Die persönliche Schutzausrüstung muss vor jedem Tragen vom Anwender und mindestens alle 12 Monate von einem sachkundigen Experten geprüft werden. DGUV Regel 112-198, 112-199 und DGUV Grundsatz 312-906 Mit uns als Partner haben Sie den Vorteil, dass wir nicht an bestimmte Hersteller gebunden sind. Wir bieten unseren Prüf- und Wartungsservice für alle gängigen Hersteller an. Für den Durchblick im Vorschriften-Dschungel hilft Ihnen die LHG Leipziger Handelsgesellschaft mit unseren Experten für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz. Dabei richten wir uns nach der DGUV Regel 112-198 und 112-199, ebenso wie dem DGUV Grundsatz 312-906. Nach jeder Prüfung erhalten Sie von uns eine rechtssichere Dokumentation, die wir für Sie nachhalten - und so auf Wunsch über den nächsten Prüftermin informieren. Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr
Service für Feuerwehr und Industrie

Service für Feuerwehr und Industrie

Die Prüfung gemäß DGUV Grundsatz 305-002 und Wartung von Brandmeldeanlagen übernehmen wir gern für Sie. Service für Feuerwehr und Industrie Im Einsatz zählt jede Sekunde, daher ist es wichtig, dass Sie sich auf Ihre Technik verlassen können. Wir sorgen mit unserem Services für Feuerwehr und Industrie für ein hohes Maß an Verfügbarkeit Ihrer Technik. Prüfung gemäß DGUV Grundsatz 305-002 Neben der Feuerwehrtechnik bieten wir Ihnen außerdem Lösungen für den stationären Brandschutz an u.a. für Ihre Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Denn: bei jedem Brand entstehen lebensbedrohliche und giftige Gase, deren Konzentration gering zu halten ist, um so Leben und Sachgüter zu schützen. Durch das Abführen des Brandrauches und der Wärme wird in Treppenhäusern und Industrieanlagen ein wichtiger, raucharmer Bereich geschaffen, welches das Flüchten und Retten wesentlich erleichtert. Wir führen die Prüfung, Instandhaltung und Wartung der RWA-Anlagen für Sie vor Ort durch. Wartung von Brandmeldeanlagen Darüber hinaus prüfen und warten wir für Sie auch die Brandmeldeanlagen. Bei diesem System handelt es sich um eine Gefahrmeldeanlage, dessen Aufgabe darin besteht, Ergebnisse von verschiedenen Brandmeldern zu verarbeiten und dann zu reagieren. Dadurch können frühzeitig Entstehungsbrände erkannt und gefährdete Personen sowie Feuerwehr alarmiert werden. Zum System können außerdem Feststellanlagen für Brandschutztüren und -tore gehören, welche die Verbreitung giftiger Gase unterbinden, indem wesentliche rauchbelastete Bereiche verschlossen werden. Die Prüfungen, Instandhaltung und Wartung übernehmen wir gern für Sie. Wir prüfen für Sie u.a.: - Hydraulische und Pneumatische Rettungsgeräte - Rohr- und Leckdichtsysteme - Sprungretter Vetter - Ausrüstung und Löschsystem Rosenbauer - Wärmebildkameras und Tauchpumpen - Schneidlöschsysteme ColdCut Cobra - Tragbare Feuerwehrleitern - Rettungsplattformen und Rollcontainer - Adalit Lampen und Rettungswesten - Stationäre und ortsveränderliche Brandschutzanlagen - u.a. Löschwasseranlagen, RWA, usw. Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr
Prüfservice für Gefahrstoffschränke und Container

Prüfservice für Gefahrstoffschränke und Container

Planung und Durchführung aller notwendigen Kontrollen für Ihre Gefahrstoffschränke nach TRGS 510. Prüfservice für Gefahrstoffschränke und Container Der Begriff Gefahrstoffschrank ist ein Oberbegriff, welcher diverse Schränke mit besonderen Sicherheitsmerkmalen umfasst. Dazu zählen zum Beispiel Schränke, die zur Aufbewahrung wassergefährdender, gesundheitsschädlicher oder giftiger Stoffe ausgelegt sind, bis hin zu Brandschutzschränken, die den Inhalt im Brandfall schützen. Mit uns behalten Sie den Überblick Das richtige Arbeiten mit gefährlichen Stoffen will gelernt sein und ebenso deren Lagerung. Bevor eine Umsetzung bzw. Anschaffung erfolgt, sollte eine sachkundige Person die Art, Größe und Umfang bestimmen. In der Regel wird dies durch den Gesetzgeber bereits bestimmt, sollte aber für Ihre Bedarfe angepasst werden. Damit Sie in diesem Paragraphen-Dschungel nicht die Übersicht verlieren und Ihr Betrieb immer rechtssicher geführt wird, unterstützen wir Sie gerne bei der Planung und Durchführung aller notwendigen Kontrollen für Ihre Gefahrstoffschränke. Regelmäßige Kontrollen erhöhen die Lebensdauer der Lagereinrichtungen Nur wer im Ernstfall die sachkundige Prüfung in den laut Gefährdungsbeurteilung festgelegten Intervallen nachweisen kann, behält seinen Versicherungsschutz und seine Haftbarkeitsbegrenzung bei Schäden oder Verletzungen. Neben dem rechtlichen Aspekt profitieren Sie aber auch noch in anderer Hinsicht von regelmäßigen Kontrollen: Verschleiß und drohende Defekte werden frühzeitig erkannt, bevor es zu Störungen und echten Schäden kommt. So erhöhen sich Lebensdauer und Verfügbarkeit der Lagereinrichtungen. Prüfung nach TRGS 510 Auch werden Umweltschäden durch Leckagen vorgebeugt. Darüber hinaus - und das ist das Wichtigste - schützen sichere Gefahrstoffschränke Ihr wertvollstes Kapital: Ihre Mitarbeiter. Der Gesetzgeber schreibt vor, ortsbewegliche Behälter für Gefahrenstoffe alle 12 Monate zu prüfen. Dabei richten wir uns strikt nach TRGS 510. Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr
Prüfservice für Elektrogeräte und Maschinen

Prüfservice für Elektrogeräte und Maschinen

Wir prüfen Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter, Personenschutzautomaten, Schutzeinrichtungen in der Verteilung, etc Prüfservice für Elektrogeräte und Maschinen Die Prüfungen (vormals BGV A3 Prüfungen) gehören heute zum Pflichtprogramm für alle Unternehmen. Elektrische Betriebsmittel, Anlagen sowie die gesamte Gebäudeelektrik sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit zu prüfen. Damit sollen Arbeitsunfälle vermieden sowie Sach- und Personenschäden vorgebeugt werden. DGUV V3 Prüfungen als Pflichtprogramm Arbeitgeber sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, alle elektrischen Geräte und Anlagen, die im Unternehmen verwendet werden, in festgelegten Intervallen prüfen zu lassen. Beinahe alle Gebäude- und Feuerversicherungspolicen enthalten die Forderung nach einer regelmäßigen Kontrolle der elektrischen Arbeitsmittel durch eine Elektrofachkraft. Können entsprechende Überprüfungen im Schadensfall nicht nachgewiesen werden, besteht die Gefahr, dass die Versicherung nicht reguliert. Geprüft werden unter anderem: Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter, Personenschutzautomaten, Schutzeinrichtungen in der Verteilung, etc. Welche Geräte prüfen wir? Bei ortsveränderlichen Geräten oder elektrobetriebenen Maschinen können dies z. B. Kopierer, Aktenvernichter, Computer, Drucker, Bildschirme, Kaffeemaschinen, usw. sein. Bei ortsfesten Maschinen können dies u.a. Industrieöfen, Drehbänke, Fräsautomaten, Roboter, Lackieranlagen, Fertigungsstraßen, Pressen, Automaten, Prüfstände usw. sein. Auch Kontroll- und Sicherheitssysteme werden im Rahmen der Prüfung kontrolliert. Die Prüfung wird jeweils in einem Prüfprotokoll festgehalten und mittels Plakette am Gerät ausgewiesen. Wir übernehmen diese Prüfung gern für Sie, damit Sie vor der Haftung bei Unfällen, und Ihre Angestellten bei der Nutzung dieser Gerätschaften geschützt sind. Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr
Prüfservice für Feuerlöscher

Prüfservice für Feuerlöscher

Zur Instandhaltung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN 14406-4 sowie die vom Hersteller erlassenen Instandhaltungsanweisungen. Prüfservice für Feuerlöscher Im Brandfall zählt jede Sekunde - sorgen Sie daher stets für ein Plus an Sicherheit! Nutzen Sie unseren umfassenden Prüfservice für Feuerlöscher. Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ist es Pflicht, Feuerlöscher bereitzustellen und diese gemäß ASR A 2.2 mit dem Brandschutzzeichen für Feuerlöscher zu kennzeichnen. Das Wichtigste für Sie: - Fälligkeit von Prüffristen nach BetrSichV - Masse und Volumen des Löschmittels - Armaturen, Schläuche und Sicherungen - Dichtstellen und Dichtungen - Korrosionserscheinungen an Sicherheitseinrichtungen - Die Überprüfung findet bei Ihnen im Betrieb statt - Prüfung erfolgt aller 2 Jahre Worauf es ankommt Zur Instandhaltung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN 14406-4 sowie die vom Hersteller erlassenen Instandhaltungsanweisungen. Seit 2008 ist es in Deutschland für Betreiber von Feuerlöschern Pflicht, diese gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer ausgebildeten zur Prüfung befähigten Person gem. TRBS 1203/2 überprüfen zu lassen. Die regelmäßige Überprüfung erfolgt alle zwei Jahre. Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr
FlowControl

FlowControl

FlowControl - Sensortechnik für die Volumenstrommessung Basis für intelligentes Energiemanagement = Volumenstrombedarf von Druckluft kennen. Anlagen optimal dimensionieren durch erkennen von Einsparpotentialen, eventuelle Überlastungen oder Fehlfunktionen. Gleichzeitig wird angezeigt, wie viel Druckluft leckagebedingt im System verloren geht.
Prozessbetreuung Prozessanalyse

Prozessbetreuung Prozessanalyse

Aufgrund unseres großen Erfahrungsschatzes aus anspruchsvollen Kundenanwendungen und unserer modernen Überwachungstechnik ist es möglich, Ihre Schweißprozesse bei verschiedensten Problemen zu analys. Im ersten Schritt erfolgt eine fundierte Untersuchung und Analyse Ihres Fügeprozesses. Mögliche Schwachstellen und Verbesserungspotentiale werden so erkannt. Aus den gewonnenen Daten erstellen wir einen ausführlichen Bericht und erarbeiten auf dieser Basis gezielte Verbesserungsvorschläge.
Prüfservice für Drehmomentschlüssel

Prüfservice für Drehmomentschlüssel

Mit unserer eigenen Drehmomenten-Prüfanlage und unseren erfahrenen sowie fachkompetenten Prüftechnikern stehen wir Ihnen als Spezialist für den Prüfservice von Messmitteln zur Verfügung. Absolute Genauigkeit und Zuverlässigkeit sind bei Drehmomentschlüsseln ausschlaggebend. In der Industrie gehört deshalb das regelmäßige Überprüfen und Kalibrieren zum Alltag und Betriebe sind auf sie angewiesen. Drehmomentwerkzeuge unterliegen der Norm EN ISO 6789. Gemäß dieser Norm wird ein Rekalibrierintervall nach einer Gebrauchsdauer von 12 Monaten oder ca. 5000 Lastwechseln empfohlen. Da Feder und Begrenzungsmechanismus dem Verschleiß unterliegen ist es zwingend erforderlich die Drehmomentschlüssel regelmäßig zu kontrollieren. Gut zu wissen - Prüfabstände variieren nach Gebrauch - alle 3-6 Monate bei intensivem Gebrauch - jährlich bei normalem Gebrauch - alle 2 Jahre bei gelegentlichem Gebrauch - geregelt nach: DIN EN ISO 6789 - Auslösegenauigkeit muss bei ± 4 % bzw. ± 6 % liegen Unsere Erfahrung ist Ihre Genauigkeit Somit ist eine hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit gesichert und garantiert Qualitätsarbeit, auch bei Dauerbelastung. Mit unserer eigenen Drehmomenten-Prüfanlage und unseren erfahrenen sowie fachkompetenten Prüftechnikern stehen wir Ihnen als Spezialist für den Prüfservice von Messmitteln zur Verfügung. Spezifikationen rund um den Drehmomentschlüssel Drehmomentwerkzeuge unterliegen der Norm EN ISO 6789. Gemäß dieser Norm wird ein Rekalibrierintervall nach einer Gebrauchsdauer von 12 Monaten oder ca. 5000 Lastwechseln empfohlen. Da Feder und Begrenzungsmechanismus dem Verschleiß unterliegen ist es zwingend erforderlich die Drehmomentschlüssel regelmäßig zu kontrollieren. Nutzen Sie unseren Service! Da Drehmoment-Schraubwerkzeuge der Prüfmittelüberwachung unterliegen, prüfen wir in einem klar definierten und mit Ihnen abgestimmten Intervall die Auslösegenauigkeit Ihres Schlüssels. Die DIN EN ISO 6789 verlangt eine Auslösegenauigkeit in Betätigungsrichtung von ± 4 % bzw. ± 6 %. Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr