Sachkunde für Betreiber von Lasershows
Ab 1. Dezember 2020 ist die eidgenössisch anerkannte Sachkunde-Bestätigung oder der eidgenössisch anerkannte Sachkunde-Nachweis für Betreiber von Lasershows an Veranstaltungen mit Laserstrahlung obligatorisch.
Die neue Verordnung sieht eine schweizweite Qualifizierung und Zertifizierung von Fachpersonen vor, welche Lasereinrichtungen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 installieren, in Betrieb nehmen und bedienen.
Die Ausbildung zur Sachkunde ist in zwei Stufen klassifiziert:
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von 1982 bis heute