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Steuerberatung ist unsere Kernkompetenz

Steuerberatung ist unsere Kernkompetenz

Wer kennt Ihr Unternehmen besser als Ihr Steuerberater? Als enger Partner an Ihrer Seite wissen wir, wie das Herz Ihres Unternehmens schlägt und verknüpfen dieses Wissen mit einem neutralen, klaren Blick für das Wesentliche. So helfen wir Ihnen, mit den richtigen Entscheidungen die Weichen für zukünftige Entwicklungen richtig zu stellen. Das ist die Basis, damit Ihr – und somit auch unser – Erfolg in Zukunft Bestand hat. Wir setzen auf Innovation. Denn nur mit der Bereitschaft, sich ständig weiterzuentwickeln, lassen sich zukünftige Herausforderungen meistern. Es ist wichtiger denn je, schnell zu reagieren und flexibel zu bleiben. Wir machen dies möglich und haben uns auf einige Branchen spezialisiert. Dadurch begegnen wir allen Herausforderungen gezielt und haben stets die bestmöglichen Antworten auf alle Veränderungen parat. Erfolgreiche Kanzlei, erfolgreiche Mandanten Wir sind ein erfahrenes und schlagfertiges Team aus Steuerfachangestellten, Diplom-Kaufleuten, Steuerfach- und Betriebswirten. An unserer Spitze stehen die Steuerberaterin Anja Genz und Steuerberater Daniel Dommenz. Durch unsere Erfahrung ermöglichen wir Ihnen einen erstklassigen Marktvergleich Ihres Unternehmens mit dem Wettbewerb. Wir schöpfen Ertragspotenziale aus und entwickeln in enger Zusammenarbeit mit Ihnen Ihre Zukunftsstrategie. Schon jetzt beschäftigen wir uns mit Ihrem Unternehmenserfolg der kommenden Jahre. Auf diese Weise machen wir Ihren Erfolg planbar. Als Mitglied der ETL-Gruppe können wir viele Synergieeffekte nutzen und unsere Mandanten besonders kompetent und effizient betreuen. Durch das Beraternetzwerk können wir jederzeit auf aktuelles Expertenwissen zugreifen und Ihnen ein sehr umfassendes Beratungsspektrum aus einer Hand anbieten. Wir setzen auf exzellentes Know-how durch kontinuierliche Weiterbildung aller Mitarbeiter und selbst ausgebildeten Nachwuchs. Hinzu kommt unsere persönliche Beratung mit Herzblut und Weitsicht. Wir halten Sie auf dem Laufenden Für Ihren wirtschaftlichen Erfolg spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Dabei ändern sich die Bedingungen stetig. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern, wie die ETL-Rechtsanwälte veranstalten wir regelmäßig Workshops, Business Brunches und Mandantenabende.
Kompetente Steuerberatung für Unternehmen und Freiberufler.

Kompetente Steuerberatung für Unternehmen und Freiberufler.

Aus Erfahrung können wir bestätigen, dass bereits kleine, wiederholt gemachte Fehler bei der Buchhaltung oder Ihrer Steuererklärungen die Gründe für die Streichung von Erstattungen und Nachzahlungen in beträchtlicher Höhe sein können. Durch die Auslagerung Ihrer Buchhaltung an unsere Steuerkanzlei wissen Sie vorzeitig, ob und in welcher Höhe Sie mit Steuernachzahlungen rechnen müssen. Unsere Leistungen in Sachen Steuerberatung Berlin für Sie: - Erstellung von Jahresabschlüssen - Anfertigung Ihrer Steuererklärung - Erledigung Ihrer Lohnbuchhaltung - Erstellen von Gehalts- und Lohnabrechnungen - Nachweise über Beitragszahlungen an Krankenkassen - An- und Abmeldungen bei Berufsgenossenschaften - Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen - Steuerberatung - Prüfung von Steuerakten und Steuerbescheiden - Erhebung von Einsprüchen - Schriftwechsel mit dem Finanzamt - Unternehmensberatung - Mitwirkung bei Betriebsprüfungen - Investitionsberatung - Erstellung von Bilanzen, Jahresabschlüssen, Sonder- und Zwischenbilanzen - Erstellung von Einnahmen- Überschussrechnungen für nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende und Freiberufler - Vertretung vor Steuergerichten - Existenzgründungsberatung - aktuelle Steuerinformationen - Unterstützung bei Sozialversicherungs- und Lohnsteuerüberprüfungen - grenzüberschreitender Besteuerung
Abgabezeitraum von Grundsteuererklärungen hat begonnen!

Abgabezeitraum von Grundsteuererklärungen hat begonnen!

Der Zeitraum zum Einreichen der Grundsteuererklärung hat begonnen. Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Alle Grundstücksbesitzer Bei Eigentumswohnungen die Eigentümer (nicht die Verwaltung) Bei Personen- und Kapitalgesellschaften die Gesellschaft Maßgeblich sind die Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Wann muss die Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden? Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 eingereicht werden. Eine verlängerte Frist, wie etwa bei der Einkommensteuer, ist derzeit nicht geplant. Wie erfahre ich von der Abgabepflicht? Aufforderungen zur Abgabe der Feststellungserklärungen werden voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung (Pressemitteilungen, Internet etc.) erfolgen. Entsprechend erfolgt in der Regel keine persönliche Aufforderung durch das Finanzamt. Ist die Abgabe auch in Papierform möglich? Nein. Die Übermittlung hat grundsätzlich in elektronischer Form zu erfolgen. Wie oft muss eine Feststellungserklärung eingereicht werden? Alle 7 Jahre. Dazwischen können Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen stattfinden. Welches Finanzamt ist für die Grundsteuer-Erklärung zuständig? Das Lagefinanzamt; d.h. das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt. Was passiert, wenn ich keine Erklärung einreiche oder die Fristen nicht einhalte? Bei Nichterfüllung drohen deutliche Strafen, bspw. in Form von Verspätungszuschlägen. Ferner ist das Finanzamt befugt die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Etwaige, steuermindernde Tatsachen könnten hierbei unberücksichtigt bleiben und zu fehlerhaften Bescheiden führen, die im Zweifel über Jahre erhöhte Grundsteuerzahlungen zur Folge haben. Wird die zu zahlende Grundsteuer durch die Reform höher ausfallen? Grundsätzlich soll die Grundsteuerreform keine Auswirkungen auf das Gesamtaufkommen der Grundsteuer haben. Abhängig von der Lage, Größe und Alter des Grundstücks, kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch individuell verändern. Was soll die ganze Grundsteuer-Reform? Die Reform soll die bisherigen Werte an aktuelle Wertermittlungen anpassen, um damit realitätsnaher zu sein. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt, die eine Reformierung durch den Gesetzgeber und damit einhergehende Neubewertung der Grundstücke notwendig macht. Die Grundsteuer nach dem neuen Recht ist zwar erst ab 2025 zu zahlen. Da die Neuregelung aufkommensneutral gestaltet werden soll, ist eine frühzeitige Neuermittlung der Grundsteuerwerte bezogen auf den 1. Januar 2022 vorgesehen, um den Kommunen genügend Zeit für die Anpassung der Hebesätze einzuräumen. Deshalb müssen Sie als Grundbesitzer bereits bis spätestens 31. Oktober 2022 sog. Feststellungserklärungen abgeben. Was ändert sich bei einem Eigentümerwechsel? Wer am 1. Januar Eigentümer und deshalb Steuerschuldner ist/war, schuldet die volle Jahressteuer. Der bisherige Eigentümer bleibt somit Schuldner der Grundsteuer für das gesamte Kalenderjahr. Davon abweichende privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Erwerber darüber, wer die Grundsteuer übernimmt, haben auf die Steuerschuldnerschaft des Verkäufers keinen Einfluss. Noch fragen?
Organisationsmittel für Steuerberater

Organisationsmittel für Steuerberater

◾Begleitschreiben ◾Beleghinweis-Lesezeichen ◾Berechnungsformulare ◾Briefbogen-Gestaltung ◾Buchungsbelege ◾Fahrtenbuch/Kfz-Nutzung ◾Fällige Steuerzahlungen: Benachrichtigungen und Übersichten ◾Fristenkontrolle/Terminüberwachung ◾Gebührenrechnungen nach StBVV ◾Gesprächsnotizen ◾Grundaufzeichnungsbücher ◾Kanzlei-Arbeitsblöcke neutral ◾Kanzlei-Arbeitsblöcke individuell ◾Kassenberichtsblock ◾Kurzmitteilungen für Steuerberater ◾Mandantenstammkarten ◾Register für Steuerberater ◾Vordrucke für geringfügig Beschäftigte Fristenkontrolle/Terminüberwachung, Posteingangs-, Postausgangs- und Fristenkontrolle gehören zu den Standardaufgaben in einer Steuerkanzlei. Bestell-Nr. Bezeichnung: 9000 Fristenkontrollbuch, Heft DIN A4, 9100 Posteingangsbuch, Heft DIN A4, 9500 Postausgangsbuch, Heft DIN A4, 10050 Terminüberwachung Buchführung, 49 x 29,7 cm Gesprächsnotizen, Bestell-Nr. Bezeichnung 117  Gesprächsnotizblock DIN A5, 100 Bl. 187  Gesprächsnotizblock DIN A5, 50 Bl. 1871  Gesprächsnotizblock DIN A5, 50 Bl. 197  Gesprächsnotizblock DIN A5 quer, 50 Bl. 617  Gesprächsnotizblock DIN A6, 100 Bl. Kurzmitteilungen für Steuerberater, Format DIN lang (DIN lang (210 x 105 mm) Kurznachricht für Steuerberater Rotzettel, Bestell-Nr. Bezeichnung 116  Kurznachrichtblock 50 Bl. 116-S  Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. 176  Kurznachrichtblock mit rotem Rand, 50 Bl. 176-S  Kurznachrichtsätze mit rotem Rand, 2-fach, sd. 177  Kurznachrichtblock 50 Bl. 177 G-S  Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. 183  Kurznachrichtblock 50 Bl. 183-S  Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. 1831  Kurznachrichtblock 50 Bl. 1831-S  Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. Format 1/6 DIN (210 x 200 mm) 126  Kurzbriefblock 50 Bl. 126-S  Kurzbriefsätze 2-fach, sd. 179  Kurzbriefblock mit rotem Rand, 50 Bl. 186-S  Kurzbriefsätze 2-fach, sd. 1861  Kurzbriefblock 50 Bl. 19506 Fax-Nachrichtblock 50 Bl. Format DIN A5 quer (210 x 148 mm) 185 Kurznachrichtblock 50 Bl. 185-S Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. 1851 Kurznachrichtblock 50 Bl. 195 Fax-Nachrichtblock 50 Bl. 19505 Fax-Nachrichtblock 50 Bl. Fällige Steuerzahlungen: Benachrichtigungen und Übersichten, Bestell-Nr. Bezeichnung 101-S  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A4, 2-fach sd. 103  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, Block à 2 x 50 Bl. 103-S  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, 2-fach sd. 105  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, Block à 2 x 50 Bl. 105-S  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, 2-fach sd. 106  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, Block à 2 x 50 Bl. 106-S  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, 2-fach sd. 109  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, Block à 2 x 50 Bl. 102  Steuerfälligkeits-Übersicht, DIN A4 quer 107 Steuerfälligkeits-Übersicht, DIN A4 quer Begleitschreiben, Bestell-Nr. Bezeichnung: 122 Mitteilung betr. geprüfter Steuerbescheide, DIN A4, Block à 50 Bl. 125 Antrag auf Abstimmung/Verrechnung/Erstattung, DIN A4, Block à 50 Bl. 129  Begleitschreiben Steuererklärungen an Mandanten, DIN A4, Block à 50 Bl. 621  Begleitzettel gelb, DIN A6, Block à 100 Bl. 712  Begleitschreiben für Personalpapiere, DIN A4, Block à 50 Bl. 119N  Quittung für zurückgereichte Mandantenakten, DIN A4, Block à 50 Bl. Gebührenrechnungen DIN A4 Bestell-Nr. Bezeichnung  Prospekt ansehen (PDF) 141  Gebührenrechnung mit Text (Abschlussarbeiten/Steuererkl.) 142  Gebührenrechnung mit Text (private Steuererklärungen) 143  Gebührenrechnung mit Text (Buchhaltungsarbeiten) 149  Gebührenrechnung neutral 156  Gebührenrechnung mit rückseitigem Textschlüssel 156-S  Gebührenrechnung mit Textschlüssel, Satz 2-fach, sd. 15601  Gebührenrechnung nach Form. 156, Alternative 15603  Gebührenrechnung, speziell für Briefkopfeindruck 145 E-2  Gebührenberechnungsplan (Abschlussarbeiten/Steuererkl.) 151 A-2  Gebührenberechnungsplan (Abschlussarbeiten/Steuererkl.) 152 B  Gebührenberechnungsplan (private Steuererklärungen) 153 C  Gebührenberechnungsplan (Buchhaltungsarbeiten) Buchungsbelege, Bestell-Nr. Bezeichnung : 514  Buchungsblatt für DATEV, DIN A4 hoch 504  Buchungsblatt für DATEV, DIN A4 quer 505  Buchungsbeleg für DATEV, DIN A5 Sonstige interne Erfassungs-/Berechnungsformulare, Bestell-Nr. Bezeichnung 190 Richtsatzvergleich, DIN A4 2-seitig 1001  Mandantenstammkarte für Firma, DIN A5 1002  Mandantenstammkarte für Einzelperson, DIN A5 2011E Abschreibungstabelle, DIN A3 5516 Spalten
Lexware neue Steuerkanzlei Mehrplatzversion

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Die Lexware neue Steuerkanzlei Mehrplatzversion ist die ideale Softwarelösung für Steuerberater und Kanzleien, die eine effiziente und umfassende Verwaltung ihrer Mandanten suchen. Diese Software bietet Ihnen alle notwendigen Funktionen, um die steuerlichen Angelegenheiten Ihrer Mandanten professionell zu bearbeiten. Mit einer benutzerfreundlichen Oberfläche und umfangreichen Auswertungsmöglichkeiten behalten Sie jederzeit den Überblick über alle relevanten Daten. Die Mehrplatzversion ermöglicht es mehreren Benutzern, gleichzeitig auf die Software zuzugreifen, was die Zusammenarbeit im Team erheblich erleichtert. Zudem profitieren Sie von regelmäßigen Updates, die sicherstellen, dass Sie stets auf dem neuesten Stand der steuerlichen Anforderungen sind. Lexware neue Steuerkanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, alle steuerlichen Vorgänge effizient zu verwalten und Ihre Mandanten optimal zu betreuen. Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Lexware und optimieren Sie Ihre Kanzleiverwaltung.
Auslandsniederlassungen erfolgreich steuern

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Erfolgreiche Steuerung von Auslandsniederlassungen Auslandsniederlassungen verfolgen oft andere Ziele und Strategien als mit dem Stammhaus abgesprochen. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie die Auslandsniederlassungen organisatorisch an sich binden, um die Grundlage für mehr Erfolg zu schaffen. Kontakt: www.global-iq.org