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Sperrmüll

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Sperrmüll-Termin Die vereinbarten Sperrmüll-Termine werden derzeit eingehalten. Es können auch weiterhin neue Sperrmüll-Termine vereinbart werden. Die aktuelle Wartezeit beträgt ca. 4 Wochen. Anlieferung von Sperrmüll Die Abgabe von Sperrmüll ist Wertstoffhof Havkenscheider Straße, Am Sattelgut, Blücherstraße und Brandwacht möglich. An den Wertstoffhöfen Am Sattelgut, Blücherstraße und Brandwacht sind nur kleine Mengen bis 2m³ und 1m Kantenlänge möglich. Anlieferungen von Sperrmüll mit Sprintern und Transportern sind nur an der Havkenscheider Straße möglich (ab 2m³ mit Termin). Die Entsorgung erfolgt auf einem gesonderten Bereich des Wertstoffhofes. Bitte auf die Anweisungen des USB-Personals achten. Anmeldungen erfolgen über 0800 3336288.
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Das darf drin sein: Altholz Küchen, Betten, Schrankwände, Regale Möbelgarnituren Polstermöbel Matratzen Altmetalle Kunststoffe Kartonagen Das darf NICHT drin sein: keine gefährlichen Abfälle Farben, Lacke Asbest, Mineralwolle Autobatterien, etc. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch den Transport.
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Sperrmüll Autokindersitze, Bettgestelle (Holz), Bilderrahmen, Blumenkästen, Bobbycars, Bodenbeläge, Federbetten, Fußbodenbeläge, Freizeitmöbel (Holz, Kunststoff), Gardinenstangen, Gartenmöbel, Holz, Kunststoff, Textilauflagen), Garderoben (Holz, Kunststoff), Kindersitze, Kinderwagen, Kinderspielzeug, Kleiderständer, Koffer, Kommoden, Kisten, Lampenschirme, Lattenroste (Holz), Liegen, Matratzen, Möbel (aller Art), Obstkisten, Pflanztröge, Planschbecken, Polster(-möbel), Regale, Sandkästen, Schaumstoffe, Schränke, Sessel, Sitzbänke, Sofas, Spiegel, Sportgeräte, Stühle, Teppiche, Teppichböden, Terrassenmöbel, Textilböden, Tische, Vorhangschienen, Wasserbetten, Wäschekörbe Fehlwürfe im Sperrmüll gefährliche Abfälle (Farben, Lacke, Fette usw.) nicht brennbare Abfälle Bauschutt Altfahrzeuge Altreifen Aluminiumfelgen Aluminiumprofile Asbest Asphalt Bauschutt Baustellenabfälle Beton Dachstuhlholz Dämmmaterial Dämmwolle Elektromotoren Emulsionen Faserzementplatten Gewerbeabfälle Glas Holzfenster und Holztüren KMF Deckenplatten Kupferbleche Kupferbleche Kupferdraht Kupferkabel Messing PB Batterien Rigips Sonderabfälle Späne Sperrmüll Spraydosen / Farben und Lacke Stahlschrott
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Was darf hinein Sperrmüll, Betten Bilder Bücher Dekor Fahrräder Matratzen Möbel Schränke Sessel Teppich Vorhänge Hausrat wie Einrichtungsgegenstände, Möbel Matratzen, Lattenroste und Teppiche Sanitärkeramik (WCs, Waschbecken, Duschtassen etc.) Was darf nicht hinein Bauschutt Baustellenmischabfälle Beton Bodenaushub Grünschnitt flüssige Abfälle gefährliche Abfälle Altreifen Brandholz Eisenbahnschwellen Dämmstoffplatten Mineralwolle Eternit Asbestzement Elektrogeräte
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ENTSORGUNG DIESER MATERIALIEN BAUSTOFFLIEFERUNG Selbstverständlich liefern wir alle Baustoffe und Schüttgüter auch kostengünstig direkt zu Ihnen. Mit unseren LKWs bringen wir alle Stoffe und Güter in einer Menge von 1m³ bis 7m³ an Ort und Stelle. Sie brauchen aber mehr? Kein Problem, dann schicken wir einen 3-Achser, 4-Achser oder Sattel vorbei. Sie suchen ein bestimmtes Material? Eine spezielle Farbe, Form oder Größe? Sagen Sie uns Bescheid, wir machen uns für Sie schlau. BAUSTOFFE – SORTIMENT
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Wir beraten und unterstützen Sie bei der Entsorgung von Sperrmüll im Kreis Offenbach am Main und Umgebung. Kurzübersicht: Abfallschlüssel gemäß AVV.
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Unter Sperrmüll versteht man sperrige und großvolumige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten und Gewerbe. In den Aufbereitungszentren wird der Sperrmüll größtenteils mechanisch aufbereitet und nach Möglichkeit in sortenreine Stoffströme aufgeschlossen. Erlaubte Abfälle: Möbel (Sofa, Schränke, Tische, Stühle, etc.) Betten, Lattenroste, Matratzen (in Kleinmengen) Fahrräder, Kinderwagen Kisten, Koffer Kunststoffe/ Hartkunststoffe aller Art (Körbe, Schüsseln, Wannen, Gießkannen, Kinderspielzeug) Nicht-erlaubte Abfälle: Restmüll Elektroaltgeräte aller Art gefährliche Abfälle aller Art (z. B. Batterien, Haushaltschemikalien, Farben, Lacke) Bau- und Abbruchabfälle Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchtmittel Altreifen Gartenabfälle
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Sperrmüll Elektronik-Schrott Strauch- u. Baumschnitt Wenn Sie umziehen oder Ihren Keller entrümpeln, finden Sie bestimmt Möbelstücke, die Sie nicht mehr behalten möchten. Diese sind dann ein Fall für die Sperrmüllabfuhr.
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200301 (Abfallartenschlüssel) Beispiele für Sperrmüll sind Möbel, Elektrogeräte, Teppiche, Matratzen, Gartenmöbel, Fahrräder und ähnliches. Die Entsorgung erfolgt in der Regel über die örtlichen Müllabfuhr oder über spezielle Sammelstellen. In einigen Städten werden auch regelmäßige Sperrmüllabholungen angeboten. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Materialien wie Asbest oder gefährliche Chemikalien nicht zum Sperrmüll gehören und gesondert entsorgt werden müssen. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Abfallentsorgungsbehörde. Eine umweltfreundliche Alternative zur Entsorgung von noch funktionsfähigen Gegenständen ist das Verschenken oder Verkaufen über Online-Plattformen oder Second-Hand-Läden. Bei Fragen zur Sperrmüllentsorgung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Abfallentsorgungsbehörde.
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Wir sammeln und verwerten Ihren sperrigen Abfall, der aufgrund seiner Größe oder Beschaffenheit nicht in den Restmüll gehört. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Sanitäreinrichtungen und Bodenbeläge.
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Sperrmüll Zum Sperrmüll werden alle beweglichen Gegenstände gerechnet, die aus dem privaten Haushalt stammen und auf Grund der Größe und Beschaffenheit nicht in die Restabfallbehälter passen.
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Wir sammeln und verwerten Ihren sperrigen Abfall, der aufgrund seiner Größe oder Beschaffenheit nicht in den Restmüll gehört. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Sanitäreinrichtungen und Bodenbeläge.
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Wir sammeln und verwerten Ihren sperrigen Abfall, der aufgrund seiner Größe oder Beschaffenheit nicht in den Restmüll gehört. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Sanitäreinrichtungen und Bodenbeläge.
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Wir sammeln und verwerten Ihren sperrigen Abfall, der aufgrund seiner Größe oder Beschaffenheit nicht in den Restmüll gehört. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Sanitäreinrichtungen und Bodenbeläge.
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Wir sammeln und verwerten Ihren sperrigen Abfall, der aufgrund seiner Größe oder Beschaffenheit nicht in den Restmüll gehört. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Sanitäreinrichtungen und Bodenbeläge.
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Wir sammeln und verwerten Ihren sperrigen Abfall, der aufgrund seiner Größe oder Beschaffenheit nicht in den Restmüll gehört. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Sanitäreinrichtungen und Bodenbeläge.
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Wir sammeln und verwerten Ihren sperrigen Abfall, der aufgrund seiner Größe oder Beschaffenheit nicht in den Restmüll gehört. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Sanitäreinrichtungen und Bodenbeläge.
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Wir sammeln und verwerten Ihren sperrigen Abfall, der aufgrund seiner Größe oder Beschaffenheit nicht in den Restmüll gehört. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Sanitäreinrichtungen und Bodenbeläge.
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Sperrmüll bezeichnet große und sperrige Gegenstände aus Haushalten und Unternehmen, die bei Umzügen, Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen anfallen. Der Container für Sperrmüll darf folgende Dinge enthalten: ausrangierte Möbelstücke, Einrichtungsgegenstände, Fahrräder, Kinderwagen, mobiles Wohnungsinventar, Spielzeug, Sportgeräte, sperriger Hausrat, Matratzen, Teppiche und Metalle. Folgende Dinge dürfen nicht in den Container für Sperrmüll gegeben werden: Autoreifen, Baumischabfälle, Bauschutt, Batterien, Elektrogeräte, Garten- und Parkabfälle, Organik, Glas, Hausmüll, Restmüll, Dämmwolle, KMF-Dämmwolle, Dachpappe, Erde & Sand, schadstoffbelastete Abfälle, flüssige Stoffe, Farben & Öle und Feuerlöscher.
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So entsorgen Sie richtig: Was darf hinein? - Möbel, Kästen - Holz - Hausmüll - Matratzen mit Lattenrost - Betten - Bilder - Teppich - Einrichtung Was darf nicht hinein? - gefährliche Abfälle wie z.B. Eternit, Teerpappe (dick), Asbestzementplatten, Lacke, Spraydosen, Öle,... - Sondermüll - XPS (Styrodur) - Dämmwolle/Mineralfaser - Steinwolle - Bauschutt
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Bei der Entrümpelung oder Haushaltsauflösungen, Umzügen oder Sanierungen sind Abfallcontainer für Sperrmüll gefragt. Diese sind in all unseren Größen hierfür geeignet. Die Polsterung der Möbel bitte auf Anfrage in die Container werfen. Der Preis für diese Entsorgung schwankt stark bei den Großentsorgern.
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Haben sich ungeliebte Gegenstände angesammelt, die das optische Erscheinungsbild oder die betriebliche Sicherheit beeinträchtigen oder wollen Sie Ihr Betriebsgelände verlassen und dieses in einem sauberen und aufgeräumten Zustand übergeben? Gerne vergeben wir Ihnen einen Termin für die Expressabfuhr von Sperrmüll (und E-Schrott). Dieser Service ist kostenpflichtig. AGB/Tarife
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AVV 20 03 07 Möbel Polstermöbel Teppich Textilien Porzellan Altpapier Matratze Kinderspielzeug Fahrräder dazu zählt NICHT: Isolier- und Dämmmaterial, KMF (Künstliche Mineralfaser), verdorbene oder überlagerte Nahrungsmittel, Wandfarben in Eimern, gefüllte Einmachgläser, Nachtspeicheröfen, Sonderabfall, Ölöfen, Heizöltanks, flüssige Stoffe, gefährliche Stoffe Allgemeine Informationen Genereller Ausschluss Es ist gesetzlich verboten, gefährliche Abfälle mit nicht gefährlichen Abfällen zu vermischen. Allgemein ist das Trennen von Abfällen zu empfehlen (ökologisch und ökonomisch), insbesondere bei mineralischen Abfällen. Nachfolgend aufgeführte Abfälle sind grundsätzlich von der Annahme AUSGESCHLOSSEN Flüssigkeiten Grundsätzlich gefährliche Abfälle Sonderabfälle, wie z.B. Farben, Lacke, Chemikalien, Öle und Fette, Altöle (z.B. Motor, Getriebe, etc.), Düngemittel, Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutz, giftige Abfälle, lösemittelhaltige Abfälle, Säuren und Laugen, Reiniger, Waschmittel, wasserlösliche Abfälle, Salze, Speichersteine oder Bauteile aus Nachtspeicheröfen, Quecksilber und quecksilberhaltige Abfälle, Stäube, undichte nasse Bleibatterien, Nickel-Cadmium-Batterien, Lithiumbatterien (egal ob lose oder verbaut), Brandbeschleuniger (Feuerzeug, Spiritus, Kraftstoff, etc.), Feuerlöscher, gesundheitsgefährdende Abfälle, Pflanzenschutzmittel, Insektenvernichtungsmittel Anlieferung und Stellplatz des Containers Bitte beachten Sie, dass unser Containerfahrzeug problemlos zum gewünschten Stellplatz des Containers fahren kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,50 m. Die Fahrzeughöhe des jeweiligen Containerfahrzeugs ist zu beachten. Ein LKW ist deutlich schwerer als ein PKW. Alle vom Containerfahrzeug zu befahrenden Flächen müssen für Schwerlastverkehr geeignet sein. Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen wetterfesten Untergrund. Vor dem Container muß ausreichend freie Fläche sein, damit der anliefernde LKW problemlos an den Container rangieren kann. Aufstellen auf öffentlichem Grund Sie benötigen eine besondere Stellgenehmigung, wenn der Container auf öffentlichem Grund (Straße, Platz, Gehweg etc.) abgestellt werden soll. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor Aufstellung des Containers an Ihre Gemeinde. Bitte beachten Sie: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne Ihre Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und Ihnen die Leerfahrt in Rechnung stellen. Ein Abstellen auf Ihrem privatem Grund ist natürlich ohne öffentliche Genehmigung möglich (bitte beachten Sie hier die Anforderungen an die zu befahrenden Verkehrsflächen). Richtiges Befüllen des Containers Der Container darf nur bis zur Ladekante befüllt werden. Die maximale Zuladung je eingesetztem Containerfahrzeug ist zu beachten: 5 to GG Containerfahrzeugahrzeug max. 1,5 to Zuladung; 7,5 to GG Containerfahrzeug max. 3 to Zuladung; 18 to GG Containerfahrzeug max. 7 Tonnen Zuladung. Bei Überladung darf unser Fahrer den Container nicht befördern und wir müssen Ihnen eine Leerfahrt in Rechnung stellen. Der aufgestellte Container darf nicht verrückt werden – das Containerfahrzeug kann den Container nur im abgestellten Zustand wieder aufnehmen. Der Container darf ausschliesslich mit den erlaubten
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Tische, Stühle, Polstermöbel, Schränke, Regale, Bettgestelle, Matratzen, Fußbodenbeläge, Gardinenstangen (nicht aus Metall), Lampen (nicht aus Metall), Kinderwagen, Koffer
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In den Sperrmüll dürfen nur sperrige Haushaltsdinge, die durch ihre Größe oder Beschaffenheit nicht in einfache Mülltonnen entsorgt werden dürfen.
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Jetzt Erstberatung vereinbaren Entsorgung von Sperrmüll Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für die fachgerechte Entsorgung von Sperrmüll. Unser Unternehmen legt großen Wert auf Zuverlässigkeit, Freundlichkeit und eine persönliche Beratung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Sperrmüllentsorgung gerne zur Verfügung
Sperrmüll, Entrümpelungen

Sperrmüll, Entrümpelungen

Sie wollen nicht alle Möbel in Ihr neues Heim mitnehmen, oder Sie wollen Ihre Wohnung / Ihr Haus entrümpeln lassen? Kein Problem für uns, sprechen Sie uns an.
Sperrmüll (AVV-Nr.: 20 03 07)

Sperrmüll (AVV-Nr.: 20 03 07)

Dosen, Einwegplatten, Fahrräder, Folien, Gemische aus Holz, Gips, Kinderwagen, Kunststoffe, Hausrat, Laminat, Matratzen, Metalle, Möbel, Tapeten, Teppiche, Tüten, Textilien, Verbundverpackungen, Verpackungsmaterialien aus Kunststoff, Pappe und Papier, Zellstoffabfälle
Sperrmüll - was dazu gehört

Sperrmüll - was dazu gehört

Sperrmüll umfasst Abfälle aus Haushalten, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in die Restmülltonne passen. Die einzelnen Gegenstände dürfen eine Größe von 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m nicht überschreiten. Maximales Gewicht der Einzelstücke und Bündel: 50 kg. Sperrmüll ist stets "unverpackt" anzuliefern oder bereitzustellen. Gefüllte Tüten oder Säcke zählen nicht als Sperrmüll. Was gehört zum Sperrschrott?
Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Eisen Schrott, Baustoffe auf Gipsbasis, Altpapier, ......

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Eisen Schrott Bauschutt Bauschutt Baumischabfälle Baumischabfälle Ytong Rigips Sperrmüll Altholz Klasse I bis III Eisen Schrott Bauschutt