Die Baugrunduntersuchung
Der Baugrund, der Boden auf dem Ihr Haus sicher stehen soll – hier unser Definitionsversuch:
Der Baugrund ist meist ein natürlich entstandenes Bodengefüge, welches sich in einer vielfältigen Wechsel-wirkung mit anderen Umweltfaktoren, wie z.B. Wasser-einwirkung, Austrocknung oder Auflast befindet. Schon mit dem Ausheben einer Baugrube verändern wir dieses System. Weitere Maßnahmen, wie das Verdichten des Untergrundes – nun wird der Baugrund zum Bauwerk – verstärken diese Einflussnahmen .
Baustoffe, wie Beton, Mauersteine oder auch Glas sind – aus bautechnischer Sicht - homogen aufgebaut, ihre statischen Eigenschaften sind bekannt und das Material muss vor seiner Verwendung meist keiner weiteren Prüfung mehr unterzogen werden. Die Baugrundbewertung dagegen kann nur in einer Einzelfallprüfung vorgenommen werden, da die bauwerksrelevante Zusammensetzung des Untergrundes oder auch Lagerungs- und Grundwasser-verhältnisse kleinräumig wechseln können.
Nach der Beauftragung eines geotechnischen Ingenieurbüros durch den Bauherrn oder in Vertretung durch den Architekten werden im Zuge einer Baugrunduntersuchung die folgenden Arbeiten durchgeführt. Im Vorfeld der Geländearbeiten werden Recherchearbeiten hinsichtlich der Ermittlung von Grund-wasserstand, Hochwassergefährdung, Frosteinwirkungs-zone, Erdbebenzone und sonstiger geotechnischer Gefährdungspotenziale, wie zum Beispiel ehemaligem Bergbau, durchgeführt.
Ausgestattet mit den passenden Planunterlagen erreicht nun unser Bohrtrupp Ihr Grundstück. Für ein Wohngebäude vom Typ eines Ein- oder Zweifamilienhauses werden in der Regel vier sogenannte Kleinrammbohrungen bzw. Rammkern-sondierungen, zum Beispiel an den Gebäudeecken, gebohrt. Größere Gebäude bedingen entsprechend eine höhere Anzahl an Sondierungen. Die Bohrtiefe beträgt im Idealfall bis zu 6 m unterhalb der geplanten Gründungssohle. Häufig sind jedoch auch weniger tief reichende Bohrungen ausreichend. Ergänzend zu den Kleinrammbohrungen werden regelmäßig sogenannte Rammsondierungen zur Überprüfung der Lagerungsdichte im Untergrund durchgeführt. Nach der Aufnahme der Bohrprofile und einer begleitenden Bodenprobenahme werden die Bohrpunkte nach Lage eingemessen und auf Höhe nivelliert. Diese Arbeiten fordern für ein kleineres Wohngebäude in der Regel ein Zeitaufwand von ca. 3 - 4 Arbeitsstunden, zuzüglich der An- und Abfahrt.
Es folgt die Auswertung der gewonnenen Daten und des Probenmaterials für die Erstellung des Baugrundberichtes. Für die Anfertigung dieses Untersuchungsberichts bzw. dem sogenannten geotechnischen Bericht nach EC 7 - das ist die für diese Art der Berichterstellung gültige Norm - werden die Ergebnisse aus den Geländearbeiten zeichnerisch dargestellt und in Profile und Lagepläne übertragen. Der Bericht beschreibt in Textform die auf dem Gelände angetroffenen Böden, die Geländesituation, wie zum Beispiel Hang-neigungen und die sich daraus ergebenden Fakten für die Gründungsempfehlung. Die sogenannte Gründungs-empfehlung ist das Kernstück des Berichtes.
Hier erhält die Bauherrenschaft alle erforderlichen Informationen über die empfohlenen Fundamenttypen, eventuell erforderlichen Bodenaustausch und Aussagen zu den möglichen Wechselwirkungen zwischen dem geplanten Gebäude und den auftretenden Böden. Mit Wechselwirkungen sind hier hauptsächlich zu erwartende Setzungen des Gebäudes bzw. der Fundamente gemeint. Diese Setzungen sollten nicht nur abgeschätzt, sondern mithilfe moderner Software möglichst genau berechnet werden. Hierbei