Rückerstattung von Konzessionsabgabe
Großverbraucher mit geringen Energiekosten haben nach der Konzessionsabgabenverordnung die Möglichkeit sich von der Zahlung der Konzessionsabgabe befreien zu lassen.
Wir unterstützen Sie punktuell oder vollumfänglich.
Unsere Leistungen:
- Aufstellung einer Stromkosten- und Verbrauchsübersicht
- Berechnung der durchschnittlichen Stromkosten
- Klärung der Zuständigkeiten und Art der Antragsstellung beim Netzbetreiber
- Erstellen/Aufbereitung der Unterlagen für die Antragsstellung
- Anforderung der Rückerstattung beim Netzbetreiber
- Prüfung der Rückerstattung nach Eingang beim Kunden