Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung
Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten. Nur in individuell betrachteten Ausnahmefällen ist ein kürzerer Zeitraum einmalig möglich. Vor der erstmaligen Erstellung der Abrechnung muss festgelegt werden, zu welchem Stichtag jährlich abgerechnet werden soll und in welchem Verhältnis sich die Grundkosten Heizung und Warmwasser verteilen sollen. Nach der Heizkostenverordnung, kurz HKVO, sind mindestens die Hälfte jedoch aber höchstens 70% der Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Daraus ergeben sich folgende Varianten:
30% Grundkosten - 70% Verbrauchskosten
40% Grundkosten - 60% Verbrauchskosten
50% Grundkosten - 50% Verbrauchskosten
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch die Erstellung der Kaltwasser- sowie Hausnebenkostenabrechnung (Beispielsweise: Hausmeister, Gebäudereinigung, Grundsteuer, Müllgebühren, Gärtner, Haftpflichtversicherung, etc.) an. Die Kaltwasser- und Abwasserabrechnung wird in einem Arbeitsgang mit der Abrechnung der Heizkosten erstellt. Die Verteilung der Kosten erfolgt anhand der eingebauten Kaltwasserzähler und wird immer zu 100% nach dem Verbrauch abgerechnet. Sollten keine Kaltwasserzähler vorhanden sein, wird nach dem Verteilerschlüssel abgerechnet, welcher im Mietvertrag festgelegt und somit mit dem Wohnungsnutzer vereinbart ist.
Für die Abrechnung der Hausnebenkosten können unterschiedliche Umlageschlüssel angewendet werden. Entscheidend hierfür ist immer der im Mietvertrag festgelegte Umlageschlüssel. Sollte im Mietvertrag keine Festlegung erfolgt sein, wird die Umlage immer nach Quadratmetern vorgenommen. Weiterführende Informationen zu Thema Haushaltsnahe Dienstleistungen finden Sie
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Die Erstellung Ihrer Abrechnung erfolgt stets zeitnah, sodass Sie in der Regel innerhalb der nächsten 1 bis 3 Wochen mit der Abrechnung rechnen können. Gerne stellen wir Ihnen diese per Post zu oder laden Sie in Ihrem
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hoch. Persönliche Abholungen sind ebenfalls problemlos möglich.