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Höhensicherungsgeräte

Höhensicherungsgeräte

Höhensicherungsgeräte, auch mit Rettungshubeinrichtung und für Dreibäume nach EN 795 Höhensicherungsgeräte nach EN 360 Höhensicherungsgeräte nach EN 360 und EN 1496 Höhensicherungsgeräte mit Alu- oder Kunststoffgehäuse Höhensicherungsgeräte mit Drahtseil-, Band- oder Dyneema-Verbindungsmittel, Seillängen bis 65 m
FESTSTELLANLAGEN

FESTSTELLANLAGEN

- Feststellantrieb: Dieser öffnet und schließt den Feuerschutzabschluss bzw. Rauchabschluss. - Brandmelder: Detektiert das Vorhandensein von Feuer oder Rauch. - Auslöseelement: Aktiviert den Feststellantrieb, um den Feuerschutzabschluss bzw. Rauchabschluss zu schließen. - Steuerzentrale: Überwacht die Feststellanlage und nimmt die Signale der Brandmelder und des Auslöseelements entgegen. - Handauslöser: Ermöglicht das manuelle Auslösen der Feststellanlage in Notfällen. Die Feststellanlage wird in der Regel in Gebäuden eingesetzt, in denen Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind, um Brände auf bestimmte Bereiche zu begrenzen und die Ausbreitung von Rauch zu verhindern. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsausrüstung und dient dem Schutz von Menschenleben und Sachwerten.
Prüfservice für Anschlagmittel, Winden, Hub- und Zuggeräte

Prüfservice für Anschlagmittel, Winden, Hub- und Zuggeräte

Wir bieten Ihnen eine umfassende und sorgfältige Prüfung Ihrer Anschlagmittel nach DGUV Regel 100-500 und Winden-, Hub- und Zuggeräte nach der DGUV Vorschrift 54 an. Arbeitsmittel in Betrieben unterliegen zum Teil enormen Beanspruchungen. Egal, ob sie nur sporadisch Verwendung finden oder im harten Dauereinsatz sind – eine regelmäßige Sachkundigenprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte in jedem Fall professionell ausgeführt werden. Minimale Schäden können, wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt werden, zu gravierenden Unfällen mit kostspieligen Betriebsunterbrechungen führen. Im schlimmsten Fall führt dies sogar zu Personenschäden! Sorgen Sie deshalb mit regelmäßigen Prüfungen für einwandfreie Produkte und sicheres Arbeiten. Unsere Leistungen im Überblick - vollumfängliche und sorgfältige Prüfung - Prüfung Ihrer Anschlagmittel nach DGUV Regel 100-500 - Prüfung von Winden-, Hub- und Zuggeräten nach der DGUV Vorschrift 54 - Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen wird auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung die Frist für Wiederholungsprüfungen festgelegt. Zur Beurteilung kritischer Bauteile kann eine Demontage erforderlich werden. Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr
Zubehör und Accessoires - Schneider Novus

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