VEFK
Der Bereich der Betriebssicherheit an elektrischen Einrichtungen wird von einer verantwortlichen Elektrofachkraft verantwortet.
Wir übernehmen Schulungen, nehmen neue Anlagen ab und unterweisen Ihre Elektrofachkräfte.
Wann ist eine VEFK nötig
Nach § 3 ArbSchG muss der Arbeitgeber hinsichtlich des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten „für eine geeignete Organisation“ sorgen und die geeigneten Mittel bereitstellen. Nach § 13 ArbSchG kann der Arbeitgeber „zuverlässige und fachkundige Personen“ schriftlich damit beauftragen, Aufgaben in eigener Verantwortung zu übernehmen. Betroffen sind alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten. Somit fallen diese unter die: DIN VDE 1000 – 10.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die verantwortliche Elektrofachkraft hinsichtlich der fachlichen Aufgaben weisungsfrei!
Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts für den Fall, dass die beauftragte Person im Zusammenhang mit den Verantwortlichkeiten aus der Beauftragung Rechtsschutz benötigt.
Aufgaben einer VEFK
Fachliche Leitung und Aufsicht aller Personen, die Arbeiten im Bereich elektrischer Anlagen durchführen. Hierzu gehört unter anderem die Erstellung von Arbeitsanweisungen, Schulung der Mitarbeiter, die Unterstützung bei der Beurteilung von elektrischen Gefährdungen und die Festlegung von Schutzmaßnahmen.
Mitwirkung beim Betrieb und der Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Mitwirkung bei der Beseitigung festgestellter Mängel inkl. Festlegung erforderlicher Prioritäten, erforderlichenfalls Meldung an die zuständigen Betriebsleiter.
Mitwirkung beim Einsatz und der Überwachung von Fremdfirmen, die Arbeiten im Bereich elektrischer Anlagen durchführen.
Erstellung von Unterweisungsplänen und Weisungen aller im Elektrobereich tätigen Personen.
Mitwirkung bei der Planung / Projektierung, Errichtung und Änderung elektrischer Anlagen.