Entsorgung anfragen
Altholz A I
Als AI Holz wird naturbelassenes Vollholz bezeichnet. Es dürfen keinerlei Beschichtungen, Farben oder Lacke verwendet worden sein. Beispiele sind Paletten oder Schnittholz.
Altholz A II + A III
AII und AIII Holz ist beschichtetes oder lackiertes Holz, z. B. aus dem Bau oder dem Abbruch.
Altholz A IV
AIV Holz ist kontaminiertes Holz und als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Es ist meist im Außenbereich verwendet worden. Beispiele sind Tür- oder Fensterholz, Konstruktionshölzer, imprägniertes Holz, getränkte Zäune, Telegraphenmasten.