Unsere Waffenschränke sind je nach Bedürfnis individuell einrichtbar
Das schweizerische Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz) regelt unter anderem deren Aufbewahrung.
Gemäss Art. 26 müssen Waffen sicher aufbewahrt werden. Der Zugriff unberechtigter Dritter muss verhindert werden, etwa indem der Verschluss gesondert aufbewahrt wird oder die Waffe in einem geeigneten Tresor aufbewahrt wird. Achten Sie beim Kauf eines Waffenschrankes auf die verschiedenen Sicherheitseinstufungen.