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Baugruppen

Baugruppen

Aus verschiedenen gestanzten Bauteilen erstellen wir u.a. auch Baugruppen. Aus den Stanz- und Ziehteilen erstellen wir in unserer Montageabteilung verschiedene Baugruppen. Je nach Stückzahl erhöht sich hierbei der Automatisierungsgrat. Je nach Kundenwunsch werden an den Blechteilen u.a. CLIP, Schrauben, Muttern angebracht. Auch eine Beklebung z.B. mit DMC Code ist möglich. Stanzteile mit Elementen: Muttern, Schrauben, Bolzen
Dichtungen

Dichtungen

Falls nicht, helfen wir Ihnen. Wir unterscheiden in der Dichtungstechnik zum einen berührende und berührungslose Dichtungen, zum anderen – je nach Relativbewegung der gegeneinander abzudichtenden Teile ‑ Dichtungen für statische (keine), translatorische (geradlinige) und rotatorische (drehende) Bewegung. Schon anhand dieser groben Einteilung lässt sich die Variantenvielfalt dieser wohl differenziertesten Klasse von Maschinen- bzw. Konstruktionselementen erahnen. Da bedarf es viel Erfahrung, eines umfangreichen Lagers und bester Beziehungen zu erstklassigen Lieferanten, um die Kunden optimal unterstützen zu können. Von Wellendicht- und O-Ringen, über Profilplatten, aus denen Dichtungen kundenindividuell geschnitten werden, Papierdichtungen bis hin zu Hydraulik- und Pneumatikdichtungen und zunehmend auch Gleitringdichtungen reicht das Kuhfuss-Programm. Viele Dichtungen sind klassische C-Teile, bei denen es vor allem auf gute Verfügbarkeit ankommt. Dabei verlassen wir uns nicht nur auf unser umfangreiches Lager, sondern auch auf unsere Lieferanten. Denn wir halten für Sie dicht!
Neuerungen im Gerüstbau

Neuerungen im Gerüstbau

Äußerlich erkennbar sollte ein nach neuer Norm erbautes Gerüst durch mindestens 150 mm hohe Bordbretter sein, die bisher geltende Bordbretthöhe von 100 mm wurde nur auf Grund einer für Deutschland geltenden nationalen Abweichung in der DIN 4420-4 akzeptiert, diese Abweichung gibt es europäisch nicht mehr. Die Klassifizierung von Gerüsten erfolgt zukünftig nicht mehr nach Gerüstgruppen, sondern nach Breitenklasse, Lastklasse und Klasse der Durchgangshöhe. Nicht fertig gestellte Gerüste oder Teile von Gerüsten müssen deutlich sichtbar gesperrt und mit dem Verbotszeichen „Zutritt Verboten“ gekennzeichnet werden. Fertige Gerüste sind mit den entsprechenden Nutzungsdaten zu kennzeichnen. Hinweise dazu sind in der Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten (BGI 663) zu finden.