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Druckminderer

Druckminderer

Wir liefern Druckminderer in den Gußqualitäten GG 25, GGG40.3 GS-C 25 und Rotguß mit den Druckstufen PN 16, PN 40 für Medium Luft, Öl, Wasser und Dampf. Mit Schraub- oder Flanschenanschluß, mit und ohne Hilfsenergie. In Rotgußausführung hauptsächlich mit Drehknopf zur stufenlosen Regulierung des Druckes lieferbar.
Druckregulator linear ¾", 2.5 bar, Q = 50-1000 l/h

Druckregulator linear ¾", 2.5 bar, Q = 50-1000 l/h

Fest eingestellter Druckminderer / Druckregler von NETAFIM mit 2.5 bar Ausgangsdruck mit 3/4" Innengewinde Anschlüssen. Geeignet für Flussraten zwischen 50 und 1000 l/h. Der linear Druckminderer mit 3/4" Innengewinden von Netafim ist fix auf einen Ausgangsdruck von 2,5bar eingestellt. Er enthält eine auf Druck reagierende Membran, die durch den Leitungsdruck und einer Stellfeder im Gleichgewicht gehalten wird. Der Druckminderer besteht aus verstärktem Kunststoff, ist äußerst robust und zeichnet sich durch sehr gute hydraulische Eigenschaften aus. Unabhängig von Schwankungen beim Wasserverbrauch und Druck reduziert es den Eingangsdruck auf einen niedrigeren, stabilen, voreingestellen Ausgangsdruck. Der Druckregler ist beständig gegen die in der Landwirtschaft handelsüblichen Dünger und Chemikalien Technische Daten: Ausgangsdruck: 2.5 bar Flussrate: 50-1000 l/h Maximaler Eingangsdruck: 10.0 bar Anschlüsse: 3/4" Innengewinde
Software zur Einhaltung der Sanktionsrichtlinien

Software zur Einhaltung der Sanktionsrichtlinien

Die Bundesrepublik Deutschland ist durch ihre Mitgliedschaft in unterschiedlichen internationalen Gremien schon seit längerem dazu verpflichtet, keine Güter auszuführen, die in Krisengebieten konfliktverstärkend wirken oder gar zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beitragen könnten. Neben der erforderlichen Prüfung, ob Lieferungen bestimmter Güter verboten oder genehmigungspflichtig sind und ob es sich um ein Embargoland handelt, unterliegen die Handel treibenden Unternehmen einer weiteren Kontrollpflicht.
Verpackung von Gütern gemäß IATA, IMDG und ADR Vorschriften

Verpackung von Gütern gemäß IATA, IMDG und ADR Vorschriften

Unsere Verpackungsdienste für Güter gemäß IATA, IMDG und ADR Vorschriften bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für den sicheren Transport Ihrer Waren. Wir verpacken Ihre Güter gemäß den internationalen Vorschriften und sorgen dafür, dass Ihre Waren sicher und unbeschädigt ihr Ziel erreichen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und modernster Technik bieten wir Ihnen eine zuverlässige und effiziente Verpackungslösung. Unsere Experten sorgen dafür, dass jede Verpackung den höchsten Standards entspricht und Ihre Güter optimal geschützt sind. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie uns Ihre Verpackung übernehmen.
LED-Fahrscheinwerfer

LED-Fahrscheinwerfer

Bei uns finden Sie das wohl größte Sortiment an Fahrscheinwerfern mit Straßenzulassung für den Retrofit Ihres Fahrzeugs. Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht, Fahrtrichtungsanzeiger, das ganze wahlweise mit Adaptivem Kurvenlicht (Modell 8790/8791, 8690/8691), oder auch mit Smart-Heat-Funktion. Oder das ultra-kompakte Modell 93, ein 90mm Modul mit 5 Funktionen. Und das alles in den verschiedensten Gehäuseformen und als Aufbau- oder Einbau-Variante. Ganze 50 überzeugende Varianten sprechen für unsere Kompetenz!
Allgemeine Vorschriften zur Wartung von RWA-Anlagen

Allgemeine Vorschriften zur Wartung von RWA-Anlagen

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 2(2) » Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Musterbauordnung (MBO) §14 Brandschutz » Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.« Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO) §1 » …technische Anlagen und Einrichtungen müssen, wenn sie der Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen dienen, vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlagen, unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung sowie jeweils innerhalb einer Frist von 3 Jahren durch nach Bauordnungsrecht anerkannte Sachverständige auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden. «