Brandschutzordnung Teil A, B, C
Eine Brandschutzordnung enthält alle Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Unternehmens im Brandfall und Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Die Erforderlichkeit und Umfang einer Brandschutzordnung hängt von den geltenden Sonderbauvorschriften oder den Forderungen der Bauaufsichtsbehörde ab.
Eine Brandschutzordung ist zwingend an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen und individiuell zu Erstellen. Sie ist stets akutell zu halten und mindestens alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person zu überprüfen.
Wir überprüfen Ihr aktuelles betriebliches Notfallmanagement und erstellen eine Brandschutzordnung individuell und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.