Regalinspektion nach DIN 15635
Nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Regale / Lagereinrichtungen, die als Betriebsmittel betrachtet werden, regelmäßig von befähigten / fachkundigen Personen kontrolliert werden.
Regalinspektion nach DIN 15635. Nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Regale / Lagereinrichtungen, die als Betriebsmittel betrachtet werden, regelmäßig von befähigten / fachkundigen Personen kontrolliert werden. Durch regelmäßige Regalprüfungen wird die Sicherheit von Menschen, Maschinen und Lagerware gewährleistet. Dabei müssen eventuelle Beschädigungen aufgenommen, vermessen und dokumentiert werden. Grundlage ist die neue europäische Norm DIN EN 15635. In ihr ist der Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen / Regalen festgelegt. Gern können Sie sich bezüglich eines Angebotes über Regalinspektion nach DIN EN 15635 mit uns in Verbindung setzen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage über unser Kontaktformular, die wir selbstverständlich umgehend beantworten werden.