Werden Wärmezähler zur
Abrechnung von eingesetzt, müssen sie geeicht sein. Bei der
Eichung
werden die Zähler geprüft.
Die Eichgültigkeit
beträgt bei fünf Jahre. Nach Ablauf ist eine Nacheichung erforderlich, die eine
komplette Instandsetzung voraussetzt.
Im Bereich der
Haustechnik werden vorwiegend Einweggeräte verwendet.