Wartung & Reparatur raumlufttechnischer Anlagen
Nnach § 4 der Arbeitsstättenverordnung. Wir führen diese Arbeiten nicht nur für MOTEC®-Filteranlagen durch, sondern bieten Ihnen unsere Dienstleistung gerne auch für Fremdfabrikate an.
Gemäß § 4 der Arbeitsstättenverordnung müssen raumlufttechnische Anlagen regelmäßig gewartet werden.
Auszug aus der ArbStättV § 4, Absatz 3:
„…raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.“
Bei Nichtbeachten:
Auszug aus der ArbStättV § 9, Absatz 2:
„Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nummer 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar.“
Wir führen diese Arbeiten nicht nur für MOTEC®-Filteranlagen durch, sondern bieten Ihnen unsere Dienstleistung gerne auch für Fremdfabrikate an.
Wir führen Wartungen von raumlufttechnischen Anlagen nach § 4 der Arbeitsstättenverordnung durch.
Die Wartungen beinhalten folgende Tätigkeiten:
• Prüfen
• Nachstellen
• Auswechseln
• Ergänzen
• Schmieren
• Konservieren
• Reinigen
• Funktionsprüfung
Alle benötigten Ersatzteile und Zusatzarbeiten, sofern Sie dies wünschen, werden gerne gegen Einzelnachweis erbracht.
Wenden Sie sich bei Fragen doch direkt an unseren Service.