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In wenigen Schritten zur Verpackungslösung

In wenigen Schritten zur Verpackungslösung

Unsere erfahrene Mitarbeiter bieten Ihnen qualifizierte Betreuung bei der Optimierung Ihrer Verpackungsprozesse. Wir schauen hinter die Kulissen Ihres Arbeitsalltags, analysieren Ihre Anforderungen und unterstützen Sie beim Implementieren neuer Packlösungen. Darüber hinaus werfen wir einen genauen Blick auf Maschinen und Material/Maschinen-Kombinationen, beraten Sie im Bereich Ladungssicherung und beim kniffligen Thema Verpackungsverordnung. Zusätzlich stellen wir Ihnen unsere kompetente Techniker zur Verfügung. Sie warten und reparieren alle Ihre Verpackungsmaschinen und machen noch nicht einmal vor intelligenten IT-Lösungen halt! Prozessoptimierung Optimierte Verpackungsprozesse verringern Ihre Kosten und gestalten den Arbeitsalltag Ihrer Mitarbeiter angenehmer! Ladungssicherung Gesicherte Ladung ist ein Garant für unbeschädigte Ware. Sprechen Sie mit unseren Experten von der Ladungssicherung. Maschinenservice Unsere Mitarbeiter vom Maschinen-Service kümmern sich schnell und kompetent um Ihre Fragen zu unseren Verpackungsmaschinen. Broschüren & Prospekte
Verpackung

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EU-Verpackungs-VO (PPWR): Kompromiss von den Mitgliedsstaaten angenommen Text der Verordnung Generell ist zu sagen, dass der vorliegende Kompromiss in manchen Teilen sicher praktikabler als der Kommissionsvorschlag ist, aber manche Vorgaben, wie z. B. Artikel 26 (2) und (3) aufgrund der sehr kurzfristigen Umsetzungsfrist und der 100% Quote kaum umsetzbar scheinen und die diversen Nachhaltigkeitsvorgaben zu einem hohen bürokratischen und Kostenaufwand führen werden. Es ist zu erwarten, dass die EU-Verpackungsverordnung im Spätsommer/Herbst 2024 im Amtsblatt veröffentlicht werden wird und nach der 18-monatigen Umsetzungsfrist ab Q2 2026 zur Anwendung kommt. Nachhaltigkeitsanforderungen für Verpackungen: Verbot von Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen und per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) über bestimmten Schwellenwerten enthalten; die Kommission muss innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung prüfen, ob diese Beschränkung geändert werden muss. (Artikel 5) Alle in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen bis 2030 wiederverwertbar sein und bis 2035 in großem Umfang recycelt werden. Von den Verpflichtungen werden einige Verpackungen ausgenommen. (Artikel 6) Recycelter Kunststoffanteil in Verpackungen: (Artikel 7) Zielvorgaben für 2030 und 2040 für den Mindestanteil an wiederverwertetem Kunststoff in Kunststoffverpackungen: Bis zum 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt