Abluftreinigung
Der Gesetzgeber gibt Grenzen zur Emission von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC). Grundlage ist die EU-Richtlinie 1999/13/EG für industrielle Verarbeitung,
umgesetzt im Bundes-Immissionschutzgesetz sowie in der Richtlinie 2004/42/EG (Decopaint-Richtlinie) für handwerkliche Verarbeitung, umgesetzt in der ChemVOCFarbV.
Sollte sich bei Prüfungen und Berechnungen herausstellen, dass Ihr VOC-Ausstoss über den Grenzwerten für Ihren Wirtschaftzweig liegen, beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Die gängigen Abluftreinigungsverfahren hierbei sind:
Thermischen Nachverbrennung (TNV)
regenerativen thermischen Nachverbrennung (RNV)
katalytischer Nachverbrennung (KTV)
Adsorptionsanlagen.
Gerne kümmern wir uns um kundenindividuelle Lösungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und unterstützen Sie auch bei allen damit zusammenhängenden Schritten.