Atemschutzmaske FFP3 mit Ventil seitlich
CE vollzertifizierte Masken, die gemäß der PSA Richtlinie (FFP-Klasse) erkennt man am CE Zeichen und dem 4-stelligen Code des Prüflabors.
Eine zuordenbare Produktkennzeichnung ist ebenfalls auf der Maske zu sehen.
ERA 4310 FFP3 V NR
CE zertifiziert nach EN 149:2001+A1:2009
Notified body Code 2163
mit Ventil, seitlich angebracht
Kopfschlaufen
justierbarer Nasenclip
hoher Tragekomfort
gute Passform und Abdichtung
kleine Mengen ab Lager Wien; größere Mengen mit kurzer Lieferzeit
In der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (EU) 2016/425 (kurz: PSA-Verordnung) wird für Atemschutzmasken unter anderem ein Konformitätsbewertungsverfahren vorgeschrieben, das verbindlich eine Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle umfasst. Von der Konformität mit der EU-Verordnung kann ausgegangen werden, wenn die harmonisierte Norm EN 149 für partikelfilternde Halbmasken eingehalten wird.
Die Mindestanforderungen sind darin anhand von Kriterien festgelegt, wie z. B. Leckage, Hautverträglichkeit, Entflammbarkeit und Atemwiderstand.
Je nach Leckage und Filterleistung erfolgt eine Einteilung in die Schutzklassen (filtering face piece) FFP1, FFP2 oder FFP3.
Eine weitere Unterscheidung erfolgt in der Norm hinsichtlich der Eignung für einmalige oder mehrmalige Verwendung (NR und R)
Notifizierte Stellen, die für das Konformitätsbewertungsverfahren bei Atemschutzmasken tätig werden können, finden Sie in der Datenbank NANDO.