Schadengutachten
Schadengutachten werden notwendig, wenn – unter anderem infolge benachbarter Bauvorhaben – Schäden durch z. B. Setzungen oder Erschütterungen an Gebäuden oder Außenanlagen aufgetreten sind.
Aber auch alle anderen Arten von Schäden, wie Feuchtigkeitsschäden durch Schimmelbefall werden begutachtet und Sanierungsvorschläge unterbreitet.
Versicherungsgutachten
Im Auftrag von Haftpflicht- und Bauleistungsversicherungen werden wir tätig, um reklamierte Schäden an der Bausubstanz – hinsichtlich ihrer Ursache und Höhe – zu bewerten.
Hierbei bedarf es einer Differenzierung, inwieweit das aufgetretene Schadensbild als „vermeidbar“ (z. B. Anprall durch Baustelleneinsatzgeräte) oder „unvermeidbar“ (z. B. geringfügige Setzungen bis 5 mm bei konventionellen Unterfangungsarbeiten) einzustufen ist.
Qualitätskontrolle
Diese Leistung wird in der Regel durch den Bauherrn, in immer häufiger auftretenden Fällen aber auch durch den jeweiligen Bauunternehmer beauftragt. Die Zielsetzung: Baumängel rechtzeitig erkennen und mit verhältnismäßig geringfügigem Aufwand beseitigen bzw. von vorn herein zu vermeiden.
Erschütterungsmessungen
Eine äußerst wichtige Beurteilungsgrundlage zur Ermittlung der Ursache – z.B. im Zuge einer Bauzustandsdokumentation – reklamierter bzw. festgestellter Schäden stellt die Messung von Erschütterungen in Gebäuden dar. Je nach Erregerquellen der Baustelle (z.B. Rammbären, Rüttelplatten, Abbruchbagger, Bohrhämmer, etc.) und deren Einsatzdauer empfehlen sich zeitlich begrenzte Präsenz- oder Dauermessungen.
Aber auch Überschreitungen der nach DIN 4150, Teil zulässigen Grenzwerte können umgehend per Email an die Bauleitung und im Bedarfsfall auch an weitere Adressaten übermittelt werden, so dass zur Vermeidung von Schäden / Nutzungseinschränkungen eine sofortige Reaktion (z.B. Verringerung der Verdichtungsenergie) möglich ist.