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Anarbeitung

Anarbeitung

Unser Service umfasst des Weiteren Längsdrehen, Fasen, Bohren, Gewindeschneiden und Zentrieren, sowie die Abwicklung von Freiformschmiedestücken und Abnahmeaufträgen. Endenbearbeitung •Zentrieren bis DM 650mm (einseitig oder beidseitig) •Anfasen bis DM 65mm (30°, 45° oder 60°) •Planfräsen u. Zentrieren in einem Schrittbis bis DM 100mm Anarbeitung durch Partnerbetriebe •Tieflochbohren (zentrische oder außermittiges Bohren in zylindrische oder vierkantige Werkstücke) ◦Bohrdurchmesser: 6 - 1.200mm ◦max. Werkstücklänge: 20.000mm ◦max. Werkstückdurchmesser: 2.000mm ◦max. Werkstückgewicht: 50 Tonnen •Drehen / Fräsen / Bohren ◦Vorbearbeitung lt. Kundenwunsch (Zeichnung oder Skizze) Wärmebehandlungen durch Partnerbetrieben •Vergüten •Härten •Glühen (Weich-, Spannungsarm-, Rekristallisations- usw.) •Normalisieren Oberflächenbehandlungen durch Partnerbetrieben •Sandstrahlen Werkstoffprüfungen •Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 u. 3.2 (TÜV / GL) In unserer Werkstoffabteilung im Stammhaus in Düsseldorf besteht die Möglichkeit der Durchführung unterschiedlichster Materialunstersuchungen.
Lebensmittelgrundstoffe

Lebensmittelgrundstoffe

Unsere Lebensmittelgrundstoffe zeichnen sich durch höchste Qualität und Vielseitigkeit aus. Mit einem klaren Fokus auf beratungsintensive Rohstoffe bieten wir eine breite Palette an modifizierten und funktionalen nativen Stärken, Hydrocolloiden, Milchderivaten, Kulturen, Kakaoprodukten, pflanzlichen Fetten, Farben und Aromen, Eiprodukten, Früchten und Gemüse, Halbfertigprodukten, Süßstoffen und Zucker, funktionellen Proteinen, Emulgatoren, Antioxidantien und weiteren spezialisierten Zutaten. Unsere 95+ Lebensmitteltechnologen stehen Ihnen für fachkundige Beratung zur Verfügung, um Ihre Produktentwicklung zu unterstützen.
Lebensmittel

Lebensmittel

Lebensmittel sind unsere Passion
Lebensmittelverpackungspapier

Lebensmittelverpackungspapier

Speziell für die Lebensmittelindustrie entwickelt, bietet dieses Papier einen hohen Hygienestandard und ist für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln geeignet. Es ist fett- und wasserabweisend und schützt Produkte optimal.
Gesetze zur Schädlingsbekämpfung in der Lebensmittelindustrie

Gesetze zur Schädlingsbekämpfung in der Lebensmittelindustrie

Die Gesetzgebung zur Schädlingsbekämpfung (Lebensmittelsicherheitsgesetz) gliedert sich in mehrere, klar voneinander abgrenzbare Bereiche: - Allgemeine Aspekte der Lebensmittelsicherheit - Umweltrichtlinien - Regulierter Einsatz von Pestiziden - Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz - Landwirtschaftsrecht - Wildtier- und Tierschutzrecht In ihrer Gesamtheit dienen die Gesetze und Richtlinien zur Lebensmittelsicherheit dazu, die Gesundheit der Bevölkerung und den Wettbewerb am Nahrungsmittelmarkt durch kontrollierte Qualitätsmaßstäbe zu schützen und Betrugs- oder Täuschungshandlungen zu verhindern.
aus jedem Foto.

aus jedem Foto.

Von grundlegenden Farb- und Helligkeitskorrekturen über High End Beauty Retusche bis hin zur Entwicklung eines markenspezifischen Looks ihrer Bilder – durch detaillierte und präzise Postproduktion holen wir das Beste aus jedem Fotomotiv. Beste Bildqualität und natürliches Aussehen stehen dabei stets im Vordergrund. Composing Nichts echt. Alles realistisch. Einfache Studioaufnahmen werden zu imposanten Bildkompositionen. Fotosoftwares und 3D Programme erlauben es uns Hintergründe, Objekte, Personen oder ganze Szenerien digital ins Bild zu fügen. So entsteht aus vielen Fotos ein neues Bild, das so nie fotografiert wurde, aber täuschend realistisch wirkt. Equipment
Getreideprodukte aus dem Innviertel

Getreideprodukte aus dem Innviertel

Herzlich Willkommen bei der Huemer Mühle in Stern im Bezirk Braunau am Inn. Wir sehen es als unsere Verpflichtung an, hochwertige Produkte nach den neuesten Erkenntnissen und den strengen Richtlinien für Sie herzustellen. Damit das so bleibt, werden wir auch in Zukunft ganz besondere Sorge für die Qualität unserer Produkte tragen. Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Mühle
Inspektion, Wartung und Reinigung als Notwendigkeit

Inspektion, Wartung und Reinigung als Notwendigkeit

Egal, ob Wohnhaus, Schule, Bürogebäude oder Industriehalle – Wir alle verbringen bis zu 90% unseres Lebens in geschlossenen Räumen. Um ein angenehmes, gesundes Raumklima zu erhalten, muss der Inspektion, Wartung bzw. Reinigung der Lüftungsanlagen ein dementsprechender Stellenwert zugeschrieben werden. Nur durch die regelmäßige Ausführung dieser Arbeiten wird die einwandfreie Funktion der Anlage sichergestellt und bleibt ebenso wie die Raumluft frei von krankmachendem Bakterien-, Viren- und Pilzbefall. Für Betreiber von Lüftungsanlagen ist die Abgrenzung zwischen technischer Wartung, §13 AStV Überprüfung, Hygieneinspektion und Reinigung einer Lüftungsanlage von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen der jährlich durchzuführenden technischen Wartung ist in der Regel keine Kontrolle auf Verschmutzung oder etwaige Keimbelastung - insbesondere im Bereich der Rohrleitungen und Kanäle - enthalten. Bei der §13 AStV Prüfung werden neben technischen Merkmalen, wie der Funktion von Stellklappen oder der Messung von Luftvolumenströmen, auch der allgemeine Zustand der Anlage, sprich die Sauberkeit, aufgenommen. Bei einer Hygieneinspektion werden diese Prüfungen um Staubkonzentrationsmessungen, Keimmessungen im Luftstrom und an Oberflächen sowie Abklatschtests erweitert und bei Bedarf auch Kamerabefahrungen im Rohleitungsnetz durchgeführt. Durch die Kombination aus technischer Wartung, regelmäßiger Hygieneinspektion sowie Reinigung, wird einem Befall durch krankmachende Bakterien, Viren und Pilze vorgebeugt, der Energieverbrauch gesenkt und so eine einwandfreie Funktion gewährleistet. Ob Salzburg, Steiermark, Niederösterreich oder Wien, unsere Profis der Lüftungsreinigung sind auch außerhalb von Oberösterreich für Sie unterwegs. Folgende nationale wie auch europäische Normen und Regelwerke sind für Betreiber von Lüftungsanlagen relevant: BGB 368 AStV §13 und §27 ÖNORM H6021 ÖNORM H6030 ÖNORM H6031 ÖNORM H6038 ÖNORM H6039 VDI 6022 ÖNORM EN 15780 Auszug aus BGB 368 AStV - Arbeitsstättenverordnung: §13. (1) Folgende Anlagen und Einrichtungen sind mindestens einmal Jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen: • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen • Alarmeinrichtungen • Klima- und Lüftungsanlagen • Brandmeldeanlagen §27 (8) Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer/innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen. Befeuchtungsanlagen sind stets in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Die nachfolgenden Bilder zeigen Verschmutzungen, die neben einem optischen Mangel auch schwerwiegende Folgen in Bezug auf Hygiene und Brandschutz mit sich ziehen können. §13 & Hygieneinspektio Wartung & Instandsetzung Reinigung & Desinfektion
REINIGUNG MIT INDIVIDUELLEN STRAHLMITTELN

REINIGUNG MIT INDIVIDUELLEN STRAHLMITTELN

Indiviuelle Projekte verlangen nach individuellen Lösungen. Neben dem Trockeneisstrahlen und dem herkömmlichen Sandstrahlverfahren bieten wir auch Strahlverfahren mit speziellem auf den jeweiligen Untergrund abgestimmtes Strahlmittel an. Je nach Anwendungsgebiet und Verunreinigung entscheiden wir nach einer eingehnden Prüfung, welches Strahlmittel zum Einsatz kommt um beste Ergebnisse zu erzielen. Als spezielles Strahlmittel kann Hochofenschlacke, Glasperlen bzw. -granulat, Korund, Stahl, Kunststoffgranulat, Nussschalen oder Soda mit unterschiedlichsten Feinheitsgraden verwendet werden.
Industriereinigung

Industriereinigung

Bloß kein Stillstand! Anlagen und Maschinen sind das Herz Ihrer Produktion. Damit alles reibungslos läuft, reinigt das professionelle Personal von Vebego Ihre Industrieanlagen regelmäßig und fachgerecht.