Gutachten
Ein Gutachten einer Solarstromanlage ist ein wichtiger Bestandteil, um die zukünftige oder bereits getätigte Investition eine solare Energieerzeugung zu rechtfertigen. Es stellt sicher, dass die Solaranlage sowohl technisch als auch finanziell richtig konzipiert und installiert wird oder wurde.
Wann und wozu werden
Gutachten benötigt?
Ein Gutachten ist sowohl, für ein geplantes, als auch für ein bereits bestehendes Solarstromprojekt essentiell wichtig. Dieses Gutachten kann vom Besitzer der Anlage selbst oder von einem qualifizierten Experten erstellt werden. Gründe für ein Gutachten sind dabei folgende:
Die Garantiezeiten Ihrer gekauften Module und der
Wechselrichter
Das "Herz" jeder Solarstromanlage. Der von den Solarzellen erzeugte Gleichstrom wird vom Wechselrichter in netzkonformen Wechselstrom umgewandelt. Damit ist er das wichtigste Bindeglied zwischen den Solarmodulen und dem Stromnetz.
Der Wechselrichter wandelt nicht nur Gleichstrom in Wechselstrom um, sondern ist auch für die Einspeisung, die Optimierung des Energieertrags und die Anlagenkontrolle verantwortlich.
laufen in Kürze ab?
Sie bereiten gerade selbst eine Investitionsentscheidung vor und möchten diese durch ein Gutachten absichern?
Ihre Anlage ist nun schon einige Zeit in Betrieb, aber Sie haben das Gefühl, dass sie nicht die gewünschten Erträge bringt?
Sie benötigen ein Gutachten zur Beweissicherung?
Es wird also benötigt, um die technischen Aspekte des Projekts zu überprüfen und zu bestätigen, dass es den geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards entspricht. Darüber hinaus kann es helfen, Kosten für Ausführung und Wartung der Installation zu identifizieren. Auf diese Weise kann das Gutachten zur Verbesserung der Rentabilität des Projekts beitragen. Es stellt auch sicher, dass alle Komponenten richtig ausgewählt sind bzw. werden, damit die Anlage problemlos lange Zeit betrieben werden kann.
Wie werden Gutachten
erstellt?
"Gutachten" sind im Grunde nichts anderes als "Meinungen" einer Person, die in dem betreffenden Fachbereich außergewöhnlich tiefe Kentnisse besitzt. Dieses tiefe Fachwissen sollte durch Prüfungsnachweise oder sonstige Zertifikate nachgewiesen werden können.
Die Schwierigkeit besteht jedoch bei vielen Gutachten darin, dass der Sachverständige, bzw. Gutachter, seine "Meinung" so zu begründen hat, dass sie "für den Laien verständlich und für den Fachmann nachvollziehbar" sein soll.
Dies erfordert von dem Gutachter einerseits tiefes, fachmännisches Wissen, als auch die Fähigkeit, Erkenntnisse in einfachen Worten strukturiert und schriftlich wiedergeben zu können, so dass diese "Meinung" für alle beteiligten Personen und Parteien verständlich ist und auch als "Gutachten" akzeptiert wird.
"Gutachten", die also mehr Fragen aufwerfen, als sie Antworten oder Klarheit liefern, sind insofern als "Gutachten" nicht zu gebrauchen. Sie werden sowohl vom Gericht, als auch von den streitende Parteien ungern gesehen, da sie oftmals erneute Gutachten nach sich ziehen, die weitere Kosten verursachen.
Arten
von Gutachten
Privatgutachten
Bei einem Privatgutachten handelt es sich immer um ein sogenanntes "Parteiengutachten".
Es wird bei streitenden Parteien in der Regel von nur einer Partei erstellt.
Das Gutachten des Sachverständigen muss zwar, wie jedes andere Gutachten auch, neutral erstellt werden, dient der jeweiligen Person oder Partei meistens zur Untermauerung der jeweiligen Ansichten über bestehende Mängel und soll den Forderungen und Ansichten Nachdruck verleihen.
Das Privatgutachten soll, im Falle eines juristischen Streits, dem Richter verdeutlichen, dass die Forderung der einen Partei zu Recht, bzw. die Forderung der