ZEPHIR Avenue - Quellensteuer
ZEPHIR Avenue Zusatzmodul Quellensteuer zum Hauptpaket Rechnungswesen
Quellensteuern sind Steuern auf Einkünfte oder Erträge, die direkt an der Quelle der Auszahlung von
Leistungsvergütungen abgezogen und im Namen des Leistungserbringers (Gläubiger der Vergütung)
an das zuständige Finanzamt oder die kommunale Behörde abgeführt wird. Dies bedeutet, dass
die Quellensteuer nicht vom Steuerschuldner selbst bezahlt wird. Je nach Art der Quellensteuer
wird die Steuerschuld vom Kunden, vom Finanzinstitut oder einer anderen Institution abgeführt.
Die abgeführten Beträge stellen natürlich eine Vorauszahlung auf die zum Periodenende fälligen
Steuern des Steuerschuldners dar und sind in der Regel durch eine Jahreserklärung zu deklarieren.
Entsprechend der Zielsetzung werden sie als produktabhängigen Prozentbetrag auf Nettoumsätze
(Gewinn- und Gewerbebesteuerung) oder Mehrwertsteuern erhoben.
Sprache: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch
Lizenz: Zusatzmodul
Hauptpaket: Warenwirtschaft