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Kranausbildung

Kranausbildung

Sicheres, wirtschaftliches und selbstständiges Führen von Dreh- und Auslegerkranen mit den erforderlichen Lasten sind Voraussetzungen, welche in dieser Ausbildung gemäß FK-V vermittelt werden. Dreh- und Auslegerkranführerausbildung Ihr Nutzen Sicheres, wirtschaftliches und selbstständiges Führen von Dreh- und Auslegerkranen mit den erforderlichen Lasten sind Voraussetzungen, welche in dieser Ausbildung gemäß FK-V vermittelt werden. Dauer Theorie: 22 UE, Praxis: 10 UE Inhalte Gesetzliche Grundlagen Aufgaben und Pflichten des Kranführers Grundlagen der Mechanik und Elektrotechnik Bauarten und Aufbau Anschlag- und Lastaufnahmeeinrichtungen Baustellenspezifische Gefährdungen erkennen Praktische Fahrübungen Abschluss Theoretische und praktische Prüfung Voraussetzungen Mindestalter 18 Jahre Ausbildung für: Kran, Lastenkran, Drehausleger, Auslegerkran etc Ausbildungsdauer: 32 Lerneinheiten Ausbildungsort: vor Ort, online, Kursort
PROSYSTEM ® Kleinkransystem

PROSYSTEM ® Kleinkransystem

Das PROSYSTEM® Kleinkransystem ist ein komplettes Kleinkransystem für industrielle Anwendungen. Durch seine Tragfähigkeit von bis zu 2000 kg ermöglicht es eine Steigerung der Produktivität. Das PROSYSTEM® macht Montage, Produktion und Instandhaltung kosteneffizienter. Entscheiden Sie sich für vielseitige und anpassungsfähige ERIKKILA-Produkte und werden Sie zum Kleinkransystemprofi mit dem ERIKKILA-Konzept!
Prüfen von Kranen und Hebezeug

Prüfen von Kranen und Hebezeug

Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind Kran- und Hebezeuganlagen einer Abnahmeprüfung gem. §7 AM-VO durchzuführen. Die Überprüfung wird schriftlich in einem Prüfbuch festgehalten. Wiederkehrende Überprüfung Die wiederkehrende Überprüfung von Kran- und Hebezeuganlagen sind einmal im Kalenderjahr - längstens aber nach 15 Monaten - gem. §8 AM-VO durchzuführen. Die Ergebnisse der Überprüfung werden schriftlich in das bereits vorhandene Prüfbuch eingetragen. Vier-Jahres-Regelung Für Kran- und Hebezeuganlagen gilt die "Vier-Jahres-Regelung". Diese Sonderregelung besagt, dass eine fachkundige Personen im eigenen Betrieb, die wiederkehrende Überprüfung durchführen kann. Jedes vierte Jahr muss jedoch ein externer Prüfer für die wiederkehrende Überprüfung herangezogen werden Um als fachkundige Person tätig zu werden, ist es möglich an einer Schulung in unserem Unternehmen teilzunehmen.