Erschütterungsfreies Sprengen (bis 350t gezielte Sprengkraft)
Abbruch von bewehrten und unbewehrten Beton, innerhalb oder ausserhalb von Gebäuden.
Abbruch und Durchfahrungen von Felsbereichen wo Medienträger nicht demontiert werden können, gezielte Abspaltungen an denkmalgeschützten Gebäudeteilen
Köpfen von Betonpfählen
Freilegen von Rohrleitungen die mit Beton überbaut wurden
Erweiterungsarbeiten im Untertagebereich, wo normale Sprengungen nicht möglich sind
Sämtliche Abbrucharbeiten sind erschütterungsfrei, geräuscharm und es werden keine zusätzlichen Versicherungsaufwendungen notwendig