Die energetische Inspektion von Klimaanlagen
Die energetische Inspektion von Klimaanlagen über einer Kälteleistung von 12 KW ist ab einer bestimmten Altersstaffelung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei Prüfungen kann bei Nichtvorlage ein empfindliches Bußgeld festgesetzt werden.
Unsere Erfahrung ist, dass sich energetische Inspektionen der Klimaanlagen vor allem für den Betreiber fast immer lohnen. Einerseits wird das bestehende System anhand der Parameter mit Beispielanlagen verglichen und man bekommt so einen grundsätzlichen Eindruck von der Effizienz der Anlage. Andererseits werden auch bauphysikalische Gegebenheiten, Kühllasten, Abschattungen, Nutzungszeiten, Sollwerte und Nutzungsarten untersucht.
Oftmals hilft auch “der Blick von außen” energetische Ineffizienzen zu erkennen, die auf Grund der täglichen Routine selbst nicht mehr gesehen werden. Diese und andere festgestellte Punkte werden abschließend in einem Bericht festgehalten und mit grundsätzlichen Vorschlägen zur Verbesserung versehen.
Jeder von uns erstellte Bericht erhält eine Nummer vom DIBt, dem Deutschen Institut für Bautechnik. Diese Nummern werden dort gespeichert. Nach dem Losverfahren werden Inspektionsberichte von der inspizierenden Firma angefordert und auf Qualität überprüft.