ESWE Energieberatung: Nichtwohngebäude, Anlagen und System Modul 1
Eine Energieberatung muss den wesentlichen Anforderungen eines Energieaudits im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen. Hiernach wird in einem Unternehmen systematisch der Energieeinsatz und –verbrauch untersucht sowie analysiert. Ziel ist es, Energieflüsse und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren. In einem weiteren Schritt werden die verschiedenen Maßnahmen durch Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet, sodass Unternehmen im Ergebnis auf einen Blick erfassen können, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rechnen. Die wesentlichen Einsparpotenziale und –maßnahmen sind in einem Beratungsbericht zusammenzufassen.
Antragsberechtigte zur förderungsfähigen Beratung
Förderungsfähig gemäß dem Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle sind Unternehmen:
mit weniger als 250 Mitarbeitern,
mit einem Jahresumsatz kleiner als 50 Mio. € (oder weniger als 43 Mio. € Bilanzsumme),
der gewerblichen Wirtschaft, des Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Mögliche Förderhöhe
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 € beträgt die Zuwendung der förderungsfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 € beträgt die Zuwendung der förderungsfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 €
Antragstellung der Förderung
Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn, d.h. vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags mit ESWE, zu stellen. Ein Vertragsabschluss ist vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird.
Die Antragstellung ist ausschließlich über das hierfür beim BAFA eingereichte Online-Antragsformular möglich. Dem ausgefüllten Antragsformular muss ein Kostenvoranschlag des Energieberaters sowie das ausgefüllte Formular „Selbstverpflichtung bzw. Selbsterklärung des Energieberaters“ beigefügt werden. Aus dem Kostenvoranschlag muss die Höhe des geplanten Beraterhonorars klar hervor gehen.
Das BAFA bewilligt die Förderung durch Erteilung eines Zuwendungsbescheides.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides hat der Antragsteller zwölf Monate Zeit, die Beratung durchzuführen (Bewilligungszeitraum). Anschließend, aber spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, ist der Verwendungsnachweis zu erstellen und dem BAFA vollständig per elektronischem Formular vorzulegen (Vorlagefrist).
Ablauf der Energieberatung