Blindhärten
unter „Blindhärten“ das Abhärten von Bauteilen, die aufgekohlt und anschließend partiell spanend bearbeitet wurden.
Beim Zerspanen wurde die aufgekohlte Schicht entfernt. Daher erhalten die spanend bearbeiteten Bereiche beim Blindhärten aufgrund des fehlenden Kohlenstoffs eine deutlich geringere Härte als die nicht bearbeiteten Bereiche.
Das Blindhärten findet bei H+W in Mehrzweckkammeröfen statt.
Gängige Werkstoffe:
Einsatzstähle (wie z.B. 1.7131 (16MnCr5) / 1.7139 (16MnCrS5), 1.7147 (20MnCr5) / 1.7149 (20MnCrS5), 1.2241 (41CrV4), 1.0401 (C15), 1.6587 (18CrNiMo7-6), …)
Baustähle (wie z.B. 1.0570 (S355J2+N, St 52-3), 1.0037 (S235JR, St 37-2), …)
Automatenstähle (wie z.B. 1.0715 (11SMn30) / 1.0718 (11SMnPb30), ETG 88, …)