Leiter- und Regalprüfungen aus einer Hand
Leistungen
Ihre Verantwortung als Arbeitgeber bzw. Betreiber
Laut Betriebssicherheitsverordnung (§14 BetrSichV) sind Arbeitgeber, Unternehmer bzw. Betreiber verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Dazu gehören beispielweise: elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen, Flurförderzeuge, Leitern, Tritte oder Lagereinrichtungen, insbesondere Regalanlagen.
Die Durchführung der Elektro-, Leiter- und Regalprüfung muss durch eine fachkundige Person erfolgen. Die Prüfungen sind vor Inbetriebnahme und als Wiederholungsprüfungen zu veranlassen. Für letztere gilt als "Faustregel" üblicherweise eine Frist innerhalb von 12 Monaten. Abweichungen (z.B. kürzere Fristen) sind möglich, wenn Unternehmer bzw. Betreiber dies in ihrer aktuellen Gefährdungsbeurteilung so eingeschätzt und festgelegt haben. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Prüfungen von Leitern und Tritten
Gerne prüfe ich bei Ihnen Vorort Ihre Leitern und Tritte. Meine Prüfgrundlage ist selbstverständlich eine entsprechende Weiterbildung und die DGUV Information 208-016. Leitern werden üblicherweise einmal jährlich geprüft. Abweichungen davon legen Unternehmer in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.
Die Ergebnisse der Prüfung werden natürlich in einem Protokoll festgehalten. Dies besteht aus einem Deckblatt mit allen Daten des Betriebsmittels und einer Abbildung, sowie einem Prüfblatt. Letzteres kann über mehrere Jahre genutzt werden. So ist bereits ab der zweiten Prüfung der Aufwand für die Protokollierung deutlich geringer.