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Regalinspektion

Regalinspektion

Steht Ihr Lager sicher? – Regalinspektion gibt Sicherheit! Sicherheitsinspektionen bei Fahrzeugen sind selbstverständlich. Doch haben Sie sich schon einmal Gedanken über die Sicherheit Ihrer Regalanlage gemacht? Die Kollision eines Staplers mit einem Regal kann wesentliche sicherheitsrelevante Auswirkungen auf die Statik Ihrer Regale haben. Jährliche Regalinspektionen sind in Deutschland auf Grundlage der DIN EN 15635 gesetzlich vorgeschrieben. Die österreichische Gesetzeslage sieht das noch nicht zwingend vor. Dennoch ist der Betreiber einer Regalanlage für dessen einwandfreien Zustand verantwortlich. SICHERHEIT GEHT VOR! HLF Heiss hat sein Team von Regalinspektoren aufgestockt. Vier Mitarbeiter absolvierten die Ausbildung zur „Befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen“ beim TÜV Süd in Deutschland und stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um Regale und Regalanlagen Rede und Antwort. Die Prüfung erfolgt im laufenden Betrieb anhand von Sichtkontrollen und Messungen an Schadstellen. Das Prüfergebnis wird Ihnen in Form eines Protokolls ausgehändigt und jede geprüfte Regalreihe wird mit einer Prüfplankette versehen. Das gibt Ihnen und Ihren Mitarbeitern die Sicherheit, dass vermeintlich kleine Beschädigungen keine verheerenden Folgen haben.
Prüfen von Kranen und Hebezeug

Prüfen von Kranen und Hebezeug

Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind Kran- und Hebezeuganlagen einer Abnahmeprüfung gem. §7 AM-VO durchzuführen. Die Überprüfung wird schriftlich in einem Prüfbuch festgehalten. Wiederkehrende Überprüfung Die wiederkehrende Überprüfung von Kran- und Hebezeuganlagen sind einmal im Kalenderjahr - längstens aber nach 15 Monaten - gem. §8 AM-VO durchzuführen. Die Ergebnisse der Überprüfung werden schriftlich in das bereits vorhandene Prüfbuch eingetragen. Vier-Jahres-Regelung Für Kran- und Hebezeuganlagen gilt die "Vier-Jahres-Regelung". Diese Sonderregelung besagt, dass eine fachkundige Personen im eigenen Betrieb, die wiederkehrende Überprüfung durchführen kann. Jedes vierte Jahr muss jedoch ein externer Prüfer für die wiederkehrende Überprüfung herangezogen werden Um als fachkundige Person tätig zu werden, ist es möglich an einer Schulung in unserem Unternehmen teilzunehmen.
Prüfen von Tür- und Toranlagen

Prüfen von Tür- und Toranlagen

Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist nach der Montage und vor der Inbetriebnahme einer Tür- und/oder Toranlage eine Abnahmeprüfung gem. §7 AM-VO durchzuführen. Die Überprüfung wird schriftlich in einem Prüfbuch festgehalten. Besondere Merkmale bei der Erstabnahme sind der ordnungsgemäße Zustand die korrekte Montage der Anlage und Komponenten die Einhaltung der Sicherheitsfunktionen bei z.B. Störungen der Anlage die erforderlichen Schutzmaßnahmen (Sicherheitsaufschriften, Warneinrichtungen) Wiederkehrende Überprüfung Die wiederkehrende Überprüfung von Tür- und Toranlagen sind einmal im Kalenderjahr - längstens aber nach 15 Monaten - gem. §8 AM-VO durchzuführen. Die Ergebnisse der Überprüfung werden schriftlich in das bereits vorhandene Prüfbuch eingetragen. Vier-Jahres-Regelung Für Tür- und Toranlagen gilt die "Vier-Jahres-Regelung". Diese Sonderregelung besagt, dass eine fachkundige Personen im eigenen Betrieb, die wiederkehrende Überprüfung durchführen kann. Jedes vierte Jahr muss jedoch ein externer Prüfer für die wiederkehrende Überprüfung herangezogen werden. Um als fachkundige Person tätig zu werden, ist es möglich an einer Schulung in unserem Unternehmen teilzunehmen. Hier kommen Sie zu den notwendigen Informationen: Fachseminar zum Prüfen von Tür- und Toranlagen
Sicherheitsüberprüfung von Spielplatzgeräten

Sicherheitsüberprüfung von Spielplatzgeräten

Die Firma Kögl nimmt es mit dieser Hauptinspektion sehr genau. Ebenso exakt geht die Firma Kögl bei der jährlich erforderlichen Überprüfung von Sportplätzen, Schwimmbädern und Wasserrutschen vor.