Prüfen von Tür- und Toranlagen
Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist nach der Montage und vor der Inbetriebnahme einer Tür- und/oder Toranlage eine Abnahmeprüfung gem. §7 AM-VO durchzuführen.
Die Überprüfung wird schriftlich in einem Prüfbuch festgehalten.
Besondere Merkmale bei der Erstabnahme sind
der ordnungsgemäße Zustand
die korrekte Montage der Anlage und Komponenten
die Einhaltung der Sicherheitsfunktionen bei z.B. Störungen der Anlage
die erforderlichen Schutzmaßnahmen (Sicherheitsaufschriften, Warneinrichtungen)
Wiederkehrende Überprüfung
Die wiederkehrende Überprüfung von Tür- und Toranlagen sind einmal im Kalenderjahr - längstens aber nach 15 Monaten - gem. §8 AM-VO durchzuführen.
Die Ergebnisse der Überprüfung werden schriftlich in das bereits vorhandene Prüfbuch eingetragen.
Vier-Jahres-Regelung
Für Tür- und Toranlagen gilt die "Vier-Jahres-Regelung". Diese Sonderregelung besagt, dass eine fachkundige Personen im eigenen Betrieb, die wiederkehrende Überprüfung durchführen kann.
Jedes vierte Jahr muss jedoch ein externer Prüfer für die wiederkehrende Überprüfung herangezogen werden.
Um als fachkundige Person tätig zu werden, ist es möglich an einer Schulung in unserem Unternehmen teilzunehmen.
Hier kommen Sie zu den notwendigen Informationen: Fachseminar zum Prüfen von Tür- und Toranlagen