Saaltüren
Bei Saaltüren und Wandsystemen ist neben dem Feuer- und Rauchschutz auch der Schallschutz umfassend geregelt und genau definiert.
Saaltüren
Bei Saaltüren und Wandsystemen ist neben dem Feuer- und Rauchschutz auch der Schallschutz umfassend geregelt und genau definiert.
Je nach Anforderung im Rahmen der konkreten Veranstaltungsräume, fertigt Sturm Türen und Wandsysteme in mehreren Schallschutzklassen. Für außergewöhnliche Anforderungen können Sturm Saaltüren und Wandsysteme bis zu 50 dB Schalldämmung realisieren.
Da sich der Schall von der Schallquelle aus gleichförmig ausbreitet, ist ein gedämmtes Türblatt allein nicht ausreichend für die gewünschte Schalldämmung. Türzargen bzw. Türrahmen, allfällige Blenden und vor allem umlaufende Funktionsfugen machen das Schallschutz-Türelement zu einem komplexen Bauteil.
Um diese Komplettnachweise anbieten zu können, hat Sturm über 150 Messungen an Schallschutz-Türen und Schallschutz-Wandsystemen durchgeführt.
Saaltüren sind meist 2-flügelig ausgeführt und können zusätzlich mit einem Akustikdoppel flächenbündig in die Wandvertäfelung integriert werden.
Besonderheiten
- hohe Nutzungsfrequenz, deshalb funktionsgeprüft mit 200.000 Öffnungszyklen
- saalseitig flächenbündig mit Akustikwand
- als Innentüren und thermisch getrennte Außentüren möglich
- umwelt- und gesundheitsschonend, FSC/EPD zertifiziert
Ausführungsvarianten
- mit und ohne Lichtausschnitt
- mit und ohne Seiten-/ Oberteil
- Zargen, Türblattstärke und Verglasungen in verschiedenen Ausführungen und Sonderformen möglich
- Beschläge und Oberflächen in verschiedenen Ausführungen möglich
Weitere mögliche Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage.