Finden Sie schnell heizkosten für Ihr Unternehmen: 6 Ergebnisse

Heizkostenverteiler

Heizkostenverteiler

Wenn es um die zuverlässige Wärmeverbrauchserfassung am Heizkörper geht, ist der elektronische Heizkostenverteiler von SRH das Gerät, das allen Ansprüchen gerecht wird. Sowohl den hohen Anforderungen der Wohnungswirtschaft als auch den stetig steigenden Komfortbedürfnissen von Wohnungseigentümern und Mietern wird der SRH Heizkostenverteiler mit seinen vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und seiner komfortablen Erfassungs- und Datenübertragungstechnik in vollem Umfang gerecht. Zudem können Sie den Mietern hohe Transparenz bei der Verbrauchsmessung bieten, da diese den Verbrauch direkt am Gerät auch selbst auslesen können. Die Displayanzeige des Heizkostenverteilers zeigt die Verbrauchseinheiten gut ablesbar und benutzerfreundlich an. Der Heizkostenverteiler kann in drei unterschiedlichen Varianten verwendet werden: Mit einem integrierten Funkmodul zur OMS-Fernauslesung , als walk-by Auslesung außerhalb der Wohnung, direkt am Gerät. Zur Messmethode: Bei den Einfühler-Modellen gehen unsere Geräte von einer fixen Raumtemperatur aus. Unsere extrem genauen 2-Fühler-Modelle können Umweltfaktoren wie Sonneneinstrahlung oder Hitzeperioden in die Abrechnung miteinbeziehen, weil sie die Raumtemperatur separat erfassen. Dadurch kann die Erfassung des Wärmeverbrauchs in der Wohnung noch verbrauchsgerechter erfolgen. Überzeugende Leistungsmerkmale Einsatzbereich 35 °C bis 95 °C mittlere Auslegungs-Heizmediumtemperatur Anzeige der aktuellen Verbrauchsspeicherung, der letzten 15 Monate, Stichtagswert Ablesestichtag frei wählbar Zuverlässige Fremdwärmeerkennung durch interne Plausibilitätsprüfung Gut lesbare, 5 ½-stellige LCD, permanente Anzeige Sichere Stromversorgung für 10 Jahre plus Reserve Induktive Schnittstelle zur automatisierten Datenauslesung per Mobilen Endgerät Displayabfragen und Konfiguration ohne öffnen des Gerätes Funkvarianten M-Bus-Funk, T1, C- Mode nach OMS, walk-by Funk Einheitsskala sowie alternativ Produktenskala Schutzart IP41 Prüfung nach europäischen Standard DIN EN 834 Zulassung nach §5 der HKVO
Hochwasserschutz: Flutschutztor HST

Hochwasserschutz: Flutschutztor HST

Das HS-Tor ist ideal um barrierefreie Durchgänge oder Zufahrten komfortabel, schnell und zuverlässig gegen Hochwasser zu schützen. Die Flutschutztore HST ermöglichen es, aufgrund der integrierten Hubeinrichtung, dass Durchfahrten, Zugänge zu Gebäuden, Zufahrten zu Grundstücken u.a. ohne Schwelle geplant werden können. Somit ist ein ungehindertes Überfahren dieses Bereiches möglich. Anforderungen nach barrierefreien Bauen werden erfüllt! Die Tore werden nach DIN links oder rechts angeschlagen und lassen sich in einem Winkel bis zu 270°öffnen. Eine mechanische Hubeinrichtung, die in das Scharnierteil integriert ist, ermöglicht es dem Betreiber, die Toranlage ohne zusätzliches Personal (somit durch Ein-Mann-Frau-Bedienung) zu schließen. Die Toranlage befindet sich in der geöffneten Stellung (Ruhestellung) angehoben und wird, z.Bsp. an einer Wand, gesichert. Bei drohender Hochwassergefahr wird die Anlage zugeschwenkt und über die Hubeinrichtung auf den Boden abgesenkt. Mittels einer Spanneinrichtung im Wandanschlussteil wird die gesamte Anlage gegen die vertikale Dichtung gepresst und gleichzeitig gegen erneutes Öffnen gesichert! Eine individuelle Anpassung an die jeweiligen Maße der zu schützenden Öffnung ist generell immer möglich. Die Montage erfordert in der Regel keine großen zusätzlichen Baumaßnahmen.
Hochwasserschutz: ESH/LN

Hochwasserschutz: ESH/LN

Manuelles Dammbalkensystem, flexibel, vielseitig anwendbar. Individuelle Anpassung an vorhandene Strukturen. Auf Wunsch komplett demontierbar. FM Global zertifiziert. Die Kombination aus modularem Design, ineinandergreifenden Einzelteilen und die kundenbezogene Fertigung machen das ESH/LN System zu einem der vielseitigsten, zuverlässigsten demontierbaren Hochwasser Schutzsystemen auf dem Markt. Das innovative Dammbalkendesign sorgt für hohe Flexibilität bei gleichzeitig höchster Sicherheit. Eine ausgereifte Lagertechnik komplettiert das System. Auf speziellen Wandhaltern oder in Lagerboxen ist es sicher gelagert.
Hochwasserschutz: Fensterschott

Hochwasserschutz: Fensterschott

Fensterschotts schützen Fenster, Kelleröffnungen, Schächte und Bodenabläufe zuverlässig vor Hochwasser. Leichtbauweise, bei hoher Stabilität ist die Konstruktionsphilosophie dieser Fensterabschottungen. Die Montage wird projektbezogen geplant und kann in und vor die Laibung erfolgen. Neue innovative Materialien aus dem Flugzeugbau halten dem erforderlichen Wasserdruck stand! Das geringe Gewicht bei großen Formaten ermöglicht das Abschotten von kompletten Türen. Für die sichere und ordnungsgemäße Einlagerung der Systeme stehen entsprechende Wandhalter zur Verfügung. Lagergestelle und Transportwagen für mehrere Systeme können geliefert werden. Sind die Lagermöglichkeiten begrenzt oder steht kein Personal für den Transport bereit, können die Fenterschotts auch direkt am Einsatzort verbleiben. In diesem Fall erfolgt die Montage überwiegend im Innenbereich.
Wohnungswirtschaft

Wohnungswirtschaft

Unsere Gesamtabrechnung enthält eine Übersicht über den Gesamtverbrauch und zudem eine Saldenaufstellung geleisteter Zahlungen aller Nutzer als Buchungsgrundlage für Sie. Auf Basis der Heizkostenverordnung rechnet SRH Ihre Liegenschaften rechtskonform ab. Eine übersichtliche und klar strukturierte Abrechnung erleichtert die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihren Mietern. Die Berechnung des Gesamtverbrauchs und die Kostenaufteilung in Heizkosten und Kosten für die Warmwasseraufbereitung wird transparent dargestellt. Insbesondere die Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser haben in den letzten Jahren eine zentrale Rolle eingenommen. Der seit dem 01.01.2014 gesetzlich vorgeschriebene Wärmemengenzähler zur Ermittlung des Brennstoffanteils für die Warmwasseraufbereitung liefert exakte Messwerte für die Kostenaufteilung. Unsere Gesamtabrechnung enthält eine Übersicht über den Gesamtverbrauch und zudem eine Saldenaufstellung geleisteter Zahlungen aller Nutzer als Buchungsgrundlage für Sie. Die Einzelabrechnung für Ihre Mieter wird auf einem Blatt dargestellt. Sie enthält wie in der Heizkostenverordnung vorgegeben eine Übersicht der Gesamtkosten der Liegenschaft sowie die Aufstellung der einzelnen Verbrauchswerte jeder Wohnung. Die Verbrauchswerte werden automatisch und umfangreich auf ihre Plausibilität hin überprüft. Wenn Sie für Ihren Liegenschaftsbestand individuelle Anpassungen benötigen sprechen Sie uns gerne an! Wasserabrechnung Zusätzlich zur Berechnung der Heizkosten übernehmen wir auch gerne die Kaltwasserabrechnung für Sie. Die Darstellung kann in einem Formular erfolgen, so dass der Mieter neben seinen Heiz- und Warmwasserkosten auch seine Kaltwasserkosten direkt im Überblick hat. Zur Vorkontrolle erhalten Sie die erstellten Abrechnungen digital im PDF-Format. Tipp Bereits vorhandene Messgeräte, wie zum Beispiel gemietete Geräte Ihres jetzigen Anbieters, können durch uns problemlos abgerechnet werden. Integrierte Abrechnung Wir bieten Ihnen auch beim Thema Integrierte Abrechnung praxisorientierte Lösungen an. Durch unseren integrierten Abrechnungsservice werden uns die Daten, die wir für die Abrechnungserstellung benötigen, direkt aus Ihrer Verwaltersoftware überspielt. Unsere Abrechnung wird nach Fertigstellung effizient und sicher in Ihre Verwaltersoftware integriert. Die Verarbeitung der SRH-Heizkostenabrechnung in Ihre Software erfolgt voll automatisiert und die Abrechnungsergebnisse werden in Ihrem Design dargestellt. Ihr Mieter erhält somit nur ein Dokument, welches die Heiz-und Betriebskosten enthält – das erhöht für ihn die Transparenz und für Sie verringert es den Aufwand und führt zur Prozessoptimierung. Wir können flexibel auf Ihre individuellen Anpassungswünsche eingehen und individuelle Lösungen für Sie anbieten. Datentausch Sie können uns Ihre Nutzerdaten ganz einfach per Datentausch übermitteln. Aus Ihrem System werden die Liegenschafts- und Mieterdaten wie Wohnungsflächen, Ein- und Auszugsdaten der Mieter, sowie die Kostendaten (Heizkosten und Hausnebenkosten) erzeugt und wir übernehmen die Daten anhand von Ordnungsbegriffen in unser Abrechnungssystem. Webportal Neben der Einreichung Ihrer Kostenaufstellung und Nutzerdaten per Post können Sie sich gerne in unserem Webportal registrieren. Mit unserem Webportal schnell und einfach zur Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung: Rufen Sie Informationen bis auf die Geräteebene einzelner Nutzeinheiten ab. Passwortgeschützter Zugang zu Ihren jeweiligen Liegenschaften. Unser Webportal funktioniert mit den meisten Browsern problemlos. Sollten Sie dennoch Darstellungsfehler oder andere Probleme haben, empfehlen wir Ihnen, auf alternative Browser auszuweichen. Sie nutzen den SRH Online Service noch nicht? Nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihre Anmeldung. Ihre Daten stehen Ihnen im passwortgeschützten Bereich jederzeit zur Verfügung.
Privateigentümer

Privateigentümer

Die verbrauchsabhängige Abrechnung trägt ganz erheblich zum bewussten Energie- und Wasserverbrauch und damit zum Klimaschutz bei. Untersuchungen zeigen, dass alleine durch das Vorhandensein von Messgeräten, Einsparungen zwischen 20% und 25% möglich sind. Nur wenn der Verbrauch gemessen wird, gehen wir sparsam mit den Ressourcen um. Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist eine der günstigsten Möglichkeiten der Energie- und Kostenersparnis und in der Heizkostenverordnung verbindlich vorgeschrieben. Auf Basis der Heizkostenverordnung rechnet SRH Ihre Liegenschaften rechtskonform ab. Eine übersichtliche und klar strukturierte Abrechnung erleichtert die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihren Mietern. Die Berechnung des Gesamtverbrauchs und die Kostenaufteilung in Heizkosten und Kosten für die Warmwasseraufbereitung werden transparent dargestellt. Insbesondere die Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser haben in den letzten Jahren eine zentrale Rolle eingenommen. Der seit dem 01.01.2014 gesetzlich vorgeschriebene Wärmemengenzähler zur Ermittlung des Brennstoffanteils für die Warmwasseraufbereitung liefert exakte Messwerte für die Kostenaufteilung. Unsere Gesamtabrechnung enthält eine Übersicht über den Gesamtverbrauch und zudem eine Saldenaufstellung geleisteter Zahlungen aller Nutzer zur Überwachung der Zahlungseingänge der Nachzahlungen für Sie. Die Einzelabrechnung für Ihre Mieter wird auf einem Blatt dargestellt. Sie enthält wie in der Heizkostenverordnung vorgegeben eine Übersicht der Gesamtkosten der Liegenschaft sowie die Aufstellung der einzelnen Verbrauchswerte jeder Wohnung. Die Verbrauchswerte werden automatisch und umfangreich auf ihre Plausibilität hin überprüft. Zur Vorkontrolle erhalten Sie die erstellten Abrechnungen digital im PDF-Format. Tipp Bereits vorhandene Messgeräte wie zum Beispiel gemietete Geräte Ihres jetzigen Anbieters können durch uns problemlos abgerechnet werden. Nebenkostenabrechnung Zusätzlich zur Berechnung der Heizkosten übernehmen wir auch gerne die Abrechnung der Hausnebenkosten für Sie. Die Darstellung kann in einem Formular erfolgen, so dass der Mieter neben seinen Heiz- und Warmwasserkosten auch seine Nebenkosten direkt im Überblick hat. Durch Andruck der geleisteten monatlichen Vorauszahlungen können Sie unsere Abrechnung direkt an Ihren Mieter übergeben, ohne zusätzlichen Berechnungsaufwand Ihrerseits. Zu den umlagefähigen Kosten für Heizung gehören Umlagefähige Kosten lt.§ 7 II Heizkosten Verordnung Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, des Betriebsstromes der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes der Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung ein-schließlich der Kosten zur Berechnung und Aufteilung Zu den umlagefähigen Kosten für Hausnebenkosten gehören: §2 Betriebskostenverordnung Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks Die Kosten der Wasserversorgung Die Kosten der Entwässerung Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen Die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten Die Kosten verbundener Heizungs- u. Warmwasseranlagen Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzuges Die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung Die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung Die Kosten der Gartenpflege Die Kosten der Beleuchtung Die Kosten der Schornsteinreinigung Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung Die Kosten für den Hauswart Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage Die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege Sonstige Betriebskosten