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Synplast – Schweizer Kunststoffproduktion für Spritzgiessteile und Baugruppen in höchster Qualität

Synplast – Schweizer Kunststoffproduktion für Spritzgiessteile und Baugruppen in höchster Qualität

Das 1995 in Neuheim gegründete inhabergeführte Unternehmen hat sich bis heute zu einem modernen KMU Betrieb in der Herstellung von Spritzgiessteilen und Baugruppen für anspruchsvolle Kunden entwickelt. Von der Idee bis zum fertigen Produkt entwickeln wir alles aus einer Hand.
Heizung

Heizung

Unsere Wärmekriterien – Ökonomie und Ökologie. Für Wärme zu sorgen, ist heute eine interessante und anspruchsvolle Aufgabe. Sie beginnt bei der Evaluation der passenden Energiequellen. Neben Öl, Gas, Strom können heute wesentlich umweltfreundlichere Energieformen wie Erdwärme, Wasser, Luft, Sonne oder Holz genutzt werden. Unsere Erfahrung beim Einsatz erneuerbarer Energien wird Sie ermutigen, zukunftsorientierte Heizsysteme auszuwählen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis von neuen Wärmekonzepten, z.B. Luft-, Wasser- oder Erdreichwärmepumpen kann mit traditionellen Anlagen längst Schritt halten, weshalb wir diese alternativen Energieformen wärmstens empfehlen. Auch bei der Solarenergie sind wir auf dem neusten Stand der Entwicklung. Unsere Beratungskompetenz im Bereich Wärme definiert sich über eine gesamtheitliche Beurteilung Ihres Bau- oder Sanierungsprojektes. Dazu gehören Kriterien wie die Ausrichtung des Gebäudes, die Art der Architektur, die Nutzungsart der Räume und natürlich Ihre individuellen Wärmebedürfnisse. Im Dialog mit Ihnen finden wir die für Sie passende Lösung. Wir planen und realisieren Ihr Heizungsprojekt bis ins letzte Detail als Generalunternehmung, und auch nachher sind wir für Sie da. Unser 24-Stunden-Service an 365 Tagen im Jahr garantiert eine schnelle Behebung allfälliger Störungen durch speziell geschultes Personal. Damit Sie, Ihre Mieter oder Ihre Mitarbeitenden nie eine Erkältung riskieren. Zur Referenzliste
Schwierige Rekonstruktion

Schwierige Rekonstruktion

Während der exakte Unfallablauf mangels Augenzeugen im Dunkeln blieb, konnten die Gutachter, Pierre Schnaitmann und Hartmut Betsch, Details zum Garagentor erläutern. Die alte Mechanik hatte, außer einer Lichtschranke, keine Sicherungsvorrichtungen. Als Gutachter Schnaitmann zehn Tage nach dem Unfall vor Ort war, sei die Kupplung so eingestellt gewesen, dass man das Tor nicht von Hand habe stoppen können. Warum das Tor nach der Reparatur zunächst funktionierte, konnten die Gutachter nicht klären. Es sei aber die Aufgabe des Monteurs gewesen, die Frau des Besitzers ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Anlage überaltert sei. Der Angeklagte und sein Anwalt, Marcus Ehm, wiesen den Vorwurf, der Monteur habe sich pflichtwidrig verhalten, zurück. Die Richterin folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft, deren Vertreterin Simone Kieninger auf eine Geldstrafe plädiert hatte: Der Monteur wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 60 Tagessätzen à 65 Euro verurteilt. Er habe, so die Richterin, bei der Reparatur seine Sorgfaltspflicht verletzt. Zudem sei der Tod des Opfers zumindest eine mittelbare Folge des Unfalls gewesen. Quelle: Badische Zeitung