Abgabezeitraum von Grundsteuererklärungen hat begonnen!
Der Zeitraum zum Einreichen der Grundsteuererklärung hat begonnen.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Alle Grundstücksbesitzer
Bei Eigentumswohnungen die Eigentümer (nicht die Verwaltung)
Bei Personen- und Kapitalgesellschaften die Gesellschaft
Maßgeblich sind die Verhältnisse zum 1. Januar 2022.
Wann muss die Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden?
Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 eingereicht werden.
Eine verlängerte Frist, wie etwa bei der Einkommensteuer, ist derzeit nicht geplant.
Wie erfahre ich von der Abgabepflicht?
Aufforderungen zur Abgabe der Feststellungserklärungen werden voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung (Pressemitteilungen, Internet etc.) erfolgen. Entsprechend erfolgt in der Regel keine persönliche Aufforderung durch das Finanzamt.
Ist die Abgabe auch in Papierform möglich?
Nein. Die Übermittlung hat grundsätzlich in elektronischer Form zu erfolgen.
Wie oft muss eine Feststellungserklärung eingereicht werden?
Alle 7 Jahre. Dazwischen können Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen stattfinden.
Welches Finanzamt ist für die Grundsteuer-Erklärung zuständig?
Das Lagefinanzamt; d.h. das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt.
Was passiert, wenn ich keine Erklärung einreiche oder die Fristen nicht einhalte?
Bei Nichterfüllung drohen deutliche Strafen, bspw. in Form von Verspätungszuschlägen.
Ferner ist das Finanzamt befugt die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Etwaige, steuermindernde Tatsachen könnten hierbei unberücksichtigt bleiben und zu fehlerhaften Bescheiden führen, die im Zweifel über Jahre erhöhte Grundsteuerzahlungen zur Folge haben.
Wird die zu zahlende Grundsteuer durch die Reform höher ausfallen?
Grundsätzlich soll die Grundsteuerreform keine Auswirkungen auf das Gesamtaufkommen der Grundsteuer haben. Abhängig von der Lage, Größe und Alter des Grundstücks, kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch individuell verändern.
Was soll die ganze Grundsteuer-Reform?
Die Reform soll die bisherigen Werte an aktuelle Wertermittlungen anpassen, um damit realitätsnaher zu sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt, die eine Reformierung durch den Gesetzgeber und damit einhergehende Neubewertung der Grundstücke notwendig macht.
Die Grundsteuer nach dem neuen Recht ist zwar erst ab 2025 zu zahlen. Da die Neuregelung aufkommensneutral gestaltet werden soll, ist eine frühzeitige Neuermittlung der Grundsteuerwerte bezogen auf den 1. Januar 2022 vorgesehen, um den Kommunen genügend Zeit für die Anpassung der Hebesätze einzuräumen. Deshalb müssen Sie als Grundbesitzer bereits bis spätestens 31. Oktober 2022 sog. Feststellungserklärungen abgeben.
Was ändert sich bei einem Eigentümerwechsel?
Wer am 1. Januar Eigentümer und deshalb Steuerschuldner ist/war, schuldet die volle Jahressteuer. Der bisherige Eigentümer bleibt somit Schuldner der Grundsteuer für das gesamte Kalenderjahr.
Davon abweichende privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Erwerber darüber, wer die Grundsteuer übernimmt, haben auf die Steuerschuldnerschaft des Verkäufers keinen Einfluss.
Noch fragen?