Gutachten
Beweissicherung – Sanierungskonzepte
Wenn sich zwei streiten schaffen wir Klarheit, ob Gerichtsgutachten, Privatgutachten oder Beweissicherung wir haben in unseren Fachgebieten jahrelange Erfahrung.
In vielen gerichtlichen Fragen ist das Hinzuziehen eines Gutachters unabdingbar, damit baufachliche und bautechnische Situationen korrekt bewertet werden können. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zuverlässig und vertrauensvoll zur Seite. Durch ständige Fort- und Weiterbildung gewährleiste ich Ihnen immer den aktuellsten Wissenstand von Vorschriften und Richtlinien.
Gerichtsgutachten
Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden die vom Gericht gestellten Fragen zwischen Ist- und Soll-Zustand auf Grundlage von Normen, Richtlinien und technischen Regel beantwortet. Durch entsprechende Fortbildungen und Seminare erfülle ich fortwährend alle benötigten Voraussetzungen.
Privatgutachten
Außerhalb eines Gerichtsverfahrens in Auftrag gegebene Gutachten für private Auftraggeber werden als Privatgutachten bezeichnet. Bei Streitigkeiten bietet es sich an, vor Eingehung eines Prozesses ein Privatgutachten einzuholen. Im Rahmen eines Gutachtens ist zu klären wem ein Mangel zuzuschreiben ist. Es ist wichtig diese Fragen zu klären und bevor Sie einen Prozess ausfechten möchten, um Ihre Erfolgschancen und Ihr Kostenrisiko realistisch einschätzen zu können. Ein erstelltes Privatgutachten ist für ein Gerichtsverfahren lediglich beschränkt zulässig. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens wird ein Gutachter, der von beiden Parteien als unbefangen anerkannt wird, vom Gericht bestellt.
Beweissicherung
Die Beweissicherung ist die exakte Dokumentation des Ist-Zustandes und kann bei möglicher Gefahr oder eines möglichen Änderungszustandes des Mangels kurzfristig angeordnet werden. Die angegebenen Mängel oder Schäden müssen vollständig und detailliert erfasst werden, sollte in weiterer Folge ein Gutachten z.B. für ein Verfahren erforderlich sein dient dieses Dokument als Basis. Die Beweissicherung muss objektiv erfolgen und sowohl entlastende als auch belastende Sachbeweise sind exakt zu dokumentieren. Sachbeweise können zum Beispiel Fotografien, Videoaufzeichnungen, Pläne oder Dokumente sein.
Unsere Leistungen im Überblick
Als Gutachter arbeite ich im Auftrag von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen. Unabhängig vom Auftraggeber steht dabei in jedem Einzelfall die objektive technisch-fachliche Begutachtung im Vordergrund.
Tätigkeiten
Beratung – Schadensfeststellung – Ursachenermittlung – Sanierungskonzepte – Sanierungsbegleitung – Baubegleitung
Fachgebiete
Metallarbeiten allgemein – Fenster – Türen – Tore – Fassaden (inkl. Wintergärten) – Verglasungen
Werkstoffe
Stahl – Aluminium – NE-Metalle – Kunststoff – Holz – Holz-Alu – Glas
Bereiche
Beschläge – Montage – Brandschutz – Thermographie – Baufeuchte – Wassereintritt – Kondensatbildung – Isothermen Berechnungen – Korrosionsschutz
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