Finden Sie schnell glas brandschutztür für Ihr Unternehmen: 7 Ergebnisse

Verglaste Feuerschutztüren

Verglaste Feuerschutztüren

Optimaler Brandschutz mit möglichst geringen Einschränkungen der gestalterischen Flexibilität zeichnet unsere Türen aus. Mit unseren Türsystemen sind wir in der Lage, Flügelhöhen bis 3,00 m zu realisieren. Herstellbar sind auch T30-(RS)-Türen mit Einbruchhemmung bis WK3 und in Ganzglasoptik. Man unterscheidet zwischen feuerhemmenden (T30) und feuerbeständigen (T90) Türen. Herstellbar auch mit gleichzeitiger Rauchschutzfunktion (RS). Anwendung als Bauteil der Feuerwiderstandsklasse T30 und T90 nach DIN 4012-5 und DIN 18095 bei zusätzlicher Rauchschutzfunktion. Nach neuer EU-Normung lauten die Bezeichnungen EI2 30-C5 bzw. EI2 90-C5, bei zusätzlichem Rauchschutz wird hinter v.g. Bezeichnung noch S200 angefügt. Zu ihren wichtigsten Einsatzgebieten gehören Treppenhäuser, Flure, Brandwände sowie die Sicherung beispielsweise von Versammlungsstätten, Archivräumen, EDV-Zentralen usw. Der Einbau kann in Beton-, Mauerwerks- und Leichtbauwände entsprechender Klassifikation und entsprechend dem Zulassungsbescheid erfolgen. Auch dürfen die Türen in systemgebundene F30- bzw. F90-Verglasungen integriert werden. Hierbei muss jedoch immer die Brandschutzanforderung der Türe und Verglasung identisch sein. Eine T30-Türe darf also nicht direkt an eine F90-Verglasung anschließen. Die Herstellung und Montage von Feuerschutztüren muss in allen Einzelheiten dem jeweiligen Zulassungsbescheid entsprechen. Bei Abweichungen hiervon ist eine Zustimmung im Einzelfall durch die zuständige oberste Bauabsicht erforderlich. Dieser Vorgang ist jedoch immer mit Kosten für Gutachten und behördlichem Aufwand sowie oft monatelanger Bearbeitungsdauer verbunden. In Feuerschutztüren dürfen ausschließlich F30- bzw. F90-Gläser gemäß dem jeweiligen Zulassungsbescheid eingesetzt werden. Teilweise sind auch Paneele entsprechender Brandschutzqualität als Füllung zugelassen. Gläser mit G-Klassifizierung dürfen nicht eingesetzt werden. Feuerschutztüren müssen immer selbstschließend und mit Fallenschlössern ausgestattet sein. Eine Offenhaltung ist nur mit dafür zugelassenen Feststellanlagen möglich.
Rauchschutztüren

Rauchschutztüren

Mit einer stabilen Bautiefe von 70 mm können Rauchschutztüren nach DIN 18095 mit großformatigen Flügelhöhen bis 3000 mm gefertigt werden. Dabei ist die Ausführung als 1- und 2-flügelige, sowie auch als einwärts oder auswärts öffnende Tür möglich, – wahlweise kombinierbar mit Seitenteil und/oder Oberlicht und mit glasteilenden Sprossen. Desweiteren sind auch Paniktüren mit speziellem Türflügel realisierbar. Die beidseitig flächenbündige Konstruktion hat in der Rahmen-Flügel-Kombination eine Ansichtsbreite von 149 mm und ist somit identisch zum isolierten System AT 740 SI. Die Sockelausführung ist mit umlaufendem Türflügel, Sprossen oder aber mit speziellem Sockelprofil möglich und variiert in der Höhe von 98 bis 238 mm. Optional bzw. je nach Bodenbelag ist eine Flachschwelle (4 mm) einsetzbar. Die Zubehörteile und Dichtungen sind weitestgehend einheitlich zu den übrigen AKOTHERM Profilsystemen für Türen und bedeutet somit eine größtmögliche Gleichteileverwendung. Ihre Vorteile: Rahmen, Flügel und Sprosen = 70 mm Bautiefe Verglasung 6 bis 52 mm (Isogläser aus ESG oder VSG bis 24 mm) Anti-Panik-Funktion ausführbar Flügelgewicht bis 136 Kg. Rauchdichtigkeit nach DIN 18095 ●Beispiel
Brandschutztüren T30 / T90

Brandschutztüren T30 / T90

Das vielfältige Programm umfasst T30-, T90-Feuerschutztüren, größenteils auch in rauchdichter Ausführung. Materialien wie Stahl, Edelstahl, Aluminium oder Holz, kombiniert mit Oberblenden und Verglasungen, ermöglichen moderne ästhetische Lösungen.
Feuerschutzabschlüsse ,Feurschutztür, Brandschutztür, Sicherheitstüren

Feuerschutzabschlüsse ,Feurschutztür, Brandschutztür, Sicherheitstüren

Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließende Türen & Tore, die die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden und Decken zu verhindern. Auf der sicheren Seite im Fall eines Brandes - ob im Eigenheim, öffentlichen oder gewerblichen Gebäude, auf Brandschutztüren- und Rauchschutztüren muss man sich hundertprozentig verlassen können. Brandschutztür T-30 Das Modell mit der Feuerwiderstandsklasse T30 blockt den Brand bis zu 30 Minuten. Es gilt der deutsche Sicherheitsstandard DIN 4102. ✓in verschiedenen Varianten erhältlich T-90 Das Modell mit der Feuerwiderstandsklasse T90 blockt den Brand bis zu 90 Minuten ab. ✓in verschiedenen Varianten erhältlich
(Schiebe-) Türen

(Schiebe-) Türen

Exklusivität vermitteln Glastüren vermitteln nicht nur Exklusivität, sie tragen auch wesentlich zu besseren Lichtverhältnissen bei und vergrößern Räume…
Ganzglastüren im „Füllungstüren-Design“

Ganzglastüren im „Füllungstüren-Design“

Ganzglas GG/H6-O Ganzglas GG/H6 Ganzglas GG/H4 Ganzglas GG/H4-3L Ganzglas GG/H4-1L Ganzglas GG/H4 Ganzglas GG/H3 Ganzglas GG/ H3 Ganzglas GG/H2-O Ganzglas GG/H2 Ganzglas GG/4F-1L Ganzglas GG/4F-1L Ganzglas GG/4F-O Ganzglas GG/4F-2L Ganzglas GG/4F-1L Ganzglas GG/4F Ganzglas GG/3F Ganzglas GG/3F-1L Ganzglas GG/3F-O Ganzglas GG/2F-SP6 Ganzglas GG/2F Ganzglas GG/2F-O Ganzglas GG/2F-1L Ganzglas GG/2F Ganzglas GG/2F-SP6 Ganzglas GG/2B-O Ganzglas GG/2B-1L Ganzglas GG/2B Ganzglas GG/1F-O Ganzglas GG/1F Ganzglas GG/1B-O Ganzglas GG/1B
Verglaste Rauchschutztüren

Verglaste Rauchschutztüren

Rauchschutztüren sollen den Durchtritt von Rauch verhindern. Sie werden als Unterteilung von Fluren mit mehr als 30,00 m Länge und als Treppenraum-/Flurabschluss eingesetzt, und sollen so rauchfreie Zonen und Flucht-/Rettungswege gewährleisten. Sie müssen wie Feuerschutztüren immer selbstschließend, mit einem Fallenschloss und mit umlaufender Dichtung ausgestattet sein. Eine Offenhaltung ist wie bei Feuerschutztüren auch nur mit zugelassenen Feststellanlagen möglich. Die Wichtigkeit einer Rauchschutztüre kann man daran erkennen, dass bei Brandkatastrophen weit mehr Menschen durch Rauchgase als durch Verbrennung zu Schaden kommen. Für Rauchschutztüren gibt es Prüfzeugnisse von z. B. Materialprüfanstalten, keine Zulassungsbescheide wie bei Feuerschutzabschlüssen. Als Regelwerk gilt hier die DIN 18095. Als Füllung muss entsprechend den Prüfzeugnissen ein Verbundsicherheitsglas oder Einscheibensicherheitsglas eingesetzt werden. Eine Anforderung an das Glas bezüglich Brandschutz ist nicht notwendig, jedoch kann bei vielen Rauchschutztüren auch ein G-Glas eingesetzt werden. Auch Paneele mit Aufbau entsprechend dem Prüfzeugnis sind als Füllung zugelassen. Rauchschutztüren dürfen nicht direkt an Brandschutzverglasungen angeschlossen werden. Die Wandarten, in die Rauchschutztüren eingebaut werden sollen, müssen dem jeweiligen Prüfzeugnis entsprechen.