Brand- und Rauchschutztüren
Feuerschutzabschlüsse, sog. Brandschutztüren, sollen im Brandfall die Ausbreitung des Feuers verlangsamen bzw. verhindern, während Rauchschutztüren die Ausbreitung des Rauchs reduzieren sollen, um Fluchtwege frei zu halten und die Sicht zu verbessern.
Die Türen müssen deshalb immer dicht- und selbstschließend sein, Rauchschutztüren verfügen darüber hinaus noch über eine Absenk- oder Auflaufdichtung. Brand- und Rauchschutztüren sind durch ein entsprechendes Typenschild gekennzeichnet.
Wartung von Brand- und Rauchschutztüren
Brand- und Rauchschutztüren müssen mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft überprüft werden.
Bei der Wartung von Türen werden der allgemeine Zustand, die Befestigungsschrauben, die Schlösser, alle bewegliche Teile, die Beschläge, die Dichtungen und das Glas überprüft und ggf. gereinigt bzw. gefettet oder nachgestellt. Zudem werden alle Funktionen wie bspw. das selbsttätige Schließen überprüft.
Instandsetzungen von Brand- und Rauchschutztüren
Im Rahmen unserer jährlichen Wartung oder bei Störeinsätzen identifizieren wir etwaige Mängel an Ihren Türen und beheben diese, wenn möglich, umgehend. Falls eine umfangreichere Instandsetzung erforderlich ist, erstellen wir Ihnen schnellstmöglich ein entsprechendes Instandsetzungsangebot. Unser oberstes Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihre Brand- und Rauchschutztüren den geltenden Standards entsprechen, voll funktionsfähig sind und Ihnen damit optimalen Schutz bieten.