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Randversiegelung

Randversiegelung

Die Randversiegelung ist ein wichtiger Schritt zur Instandhaltung von Straßenbelägen. Sie dient dazu, die Kanten von Asphalt oder Beton gegen eindringendes Wasser, Schmutz und andere schädliche Einflüsse zu schützen. Durch die präzise Versiegelung der Randbereiche wird die Stabilität des Belags erhöht und die Lebensdauer deutlich verlängert. Vor allem bei Aufgrabungen, Rissen und Anschlussnähten ist die Randversiegelung unverzichtbar, um Folgeschäden zu vermeiden. Verfahren zur Randversiegelung: Heißluftlanzenverfahren: Bei der Versiegelung von Rändern wird die Kante zunächst gereinigt, getrocknet und angeschmolzen. Anschließend erfolgt die Versiegelung mit einer bituminösen Heißvergussmasse nach den Vorgaben der ZTV Fug-StB 15. Fugenscheibenfräsen: Besonders bei Anschlussnähten wird die Kante vor der Versiegelung mit einer Fugenscheibenfräse vorbereitet, um eine präzise und dauerhafte Abdichtung zu gewährleisten. Randvorbereitung: Die Risskanten und Flanken werden speziell bearbeitet, um optimale Haftungseigenschaften zu erzielen. Vorteile der Randversiegelung: Schutz vor Feuchtigkeit: Verhindert das Eindringen von Wasser, was zu Frostschäden und Ausbreitung von Rissen führen kann. Verlängerte Lebensdauer: Durch die fachgerechte Versiegelung bleibt der Belag stabiler und widerstandsfähiger gegen äußere Einflüsse. Reduzierte Instandhaltungskosten: Regelmäßige Randversiegelung beugt teuren Komplettsanierungen vor und reduziert langfristig die Instandhaltungskosten. Unsere erfahrenen Fachkräfte führen die Randversiegelung schnell und effizient durch, um Verkehrsbehinderungen zu minimieren und eine reibungslose Fortsetzung des Verkehrsflusses zu gewährleisten. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für verschiedene Straßenbeläge, ob Asphalt oder Beton, und sorgen dafür, dass Ihre Straßen in einwandfreiem Zustand bleiben.
Arbeitssicherheitsprüfung

Arbeitssicherheitsprüfung

Unsere Arbeitssicherheitsprüfungen schützen Arbeitnehmer und Projektbeteiligte vor Gesundheitsgefährdungen. Wir erstellen Arbeits- und Sicherheitspläne nach BGR 128, überwachen die Sanierung von Gebäudeschadstoffen und koordinieren den Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung.
Schilder für den Schifffahrtsverkehr

Schilder für den Schifffahrtsverkehr

Sicher auf allen Wasserwegen! ➡️ 𝗝𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗶𝗺 𝗪𝗲𝗯𝘀𝗵𝗼𝗽 𝗯𝗲𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻: portal.sw-beutha.de Die Sicherheitsausstattung von Wasserwegen unterliegt ebenso Regelungen wie im Straßenverkehr. Die Schilderwerk Beutha GmbH ist Ihr kompetenter Partner für die Wege-Kennzeichnung von Binnengewässern. Schifffahrtszeichen auf Binnengewässern dienen als Organisationshilfen, Wegemarkierungen oder Gebotszeichen. Die Schilderwerk Beutha GmbH bietet neben den aktuellen Wasserstraßenschildern in allen Ausführungen auch das Zubehör und die Möglichkeit der Montage an.
Siebdruck - Heiland Werbung GmbH

Siebdruck - Heiland Werbung GmbH

So vielfältig wie das Druckverfahren, so vielfältig sind auch die Anwendungsmöglichkeiten: Wir drucken: Aufkleber in (fast) allen Größen und Ausführungen, Schilder, Displays, Sicherheitsetiketten, Mouse-Pads, Magnetschilder, Schalter, Tasten, Hebel, Knöpfe, technische Skalen und Blenden.
Schild: Parkplatz - Nur für Besucher

Schild: Parkplatz - Nur für Besucher

Schild: Parkplatz - Nur für Besucher Aus Aluminium 2 mm stark. Pulverlackbeschichtet. Bedruckt oder mit Hochleistungsfolie kaschiert. Extrem widerstandsfähig, montagefreundlich durch Verkleben oder Verschrauben. Schildart: Parkplatzschild Gesamtbreite: 400 mm Gesamthöhe: 600 mm
Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Stellen der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure) gemäß § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2 Aufbau bzw. Unterstützung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie sanitären und soz. Einrichtungen Durchführung von Sicherheitsunterweisungen für die Beschäftigten mit entsprechender Dokumentation der Teilnahme Vorschläge für Themenpläne (Unterweisungsinhalte und Fristen) Erstunterweisung und regelmäßige Unterweisungen gemäß §4 DGUV Vorschrift 1 spezielle Unterweisungen nach § 31 DGUV Vorschrift 1 Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Führungspersonal Beratung zum Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen Erstellen betrieblicher Unterlagen gemäß gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften Erarbeitung spezieller Betriebsanweisungen Beratung zum Betreiben industriell genutzter Lasereinrichtungen (Laserschutzbeauftragter) Gefahrstoffmanagement: Erfassung der betrieblichen Einsatzstoffe gemäß GefStoffV Beratung zu Einsatz und Substitution Erstellen von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe Unterweisung zu Gefahrstoffen Gefahrgutmanagement: Bestellung von Gefahrgutbeauftragten Beratung zum innerbetrieblichen Transport Unfallgeschehen: Unfalluntersuchungen / Unfallstatistik gemäß § 6 ArbSchG Auswertung und Vorschläge zur Vermeidung von Unfällen
BERATUNG ZUR SICHERHEIT IM BETRIEB

BERATUNG ZUR SICHERHEIT IM BETRIEB

Die LHG bietet Ihnen umfangreiche Beratungsleistungen rund um die Sicherheit in Ihrem Betrieb an. Mit Sicherheit punkten! Die LHG bietet Ihnen umfangreiche Beratungsleistungen rund um die Sicherheit in Ihrem Betrieb an. Wir unterstützen Sie gerne in der Auswahl geeigneter Maßnahmen. - Transparenz durch Standardisierung der geeigneten PSA (Persönlichen Schutzausrüstung) jeweils die richtige PSA für den jeweiligen Einsatz - Bündelung des gesamten Produktportfolios - Reduzierung des gebundenen Kapitals durch geeignete Lieferantenauswahl - Dokumentation der Maßnahmen und Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen - Nachhaltigkeit durch jährliche Kontrolle, auch vor Ort! Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Übernahme der Arbeiten an servicerelevanten Betriebsmitteln inklusive möglicher Vorhaltung von Mietgeräten an. Nutzen Sie auch die Einbindung in auf Sie zugeschnittene Beschaffungssysteme! Hierzu berät Sie die Abteilung E-Business gerne. Ihr Weg zur individuellen PSA - Ist-Aufnahme der bisherigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) vor Ort - Beratung zu den bezogenen Gefährdungsbeurteilungen und ggf. Messung der Arbeitsplatzgrenzwerte - Herstellerneutrale Auswahl der geeigneten PSA anhand der ermittelten Gefährdungen hinsichtlich gesetzlicher Anforderungen - Tragetest, Einweisung und Schulungen/Trainings zu den ausgewählten Produkten - Schaffung eines PSA-Gesamtkonzepts und der Gruppenpläne (Visualisierung) - Erstellung und Übergabe einer Konzeptmappe mit Datenblättern, Konformitätserklärungen, Baumusterprüfbescheinigungen - Auf Wunsch: Einbindung in geeignete Beschaffungssysteme - Jährliche Kontrolle nach dem aktuellen Stand der Technik Stammhaus Leipzig Hertzstraße 4 04329 Leipzig Tel. +49 341 8706 6 Mail: Leipzig@LHG-net.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr