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BLUERAIN-SERIE ALD-EAMB35 KOMPRESSOR-WÄRMEPUMPE FÜR GEWERBEHAUS

BLUERAIN-SERIE ALD-EAMB35 KOMPRESSOR-WÄRMEPUMPE FÜR GEWERBEHAUS

Kommerzielle EVI-Kompressor-Wärmepumpe der BlueRain-Serie; Es funktioniert auch bei besonders niedrigen Außentemperaturen wie -25 °C stabil. Verdeckter Decken-Fancoil; Im Sommer dient es der Raumkühlung. Bodenventilatorkonvektor; Es erwärmt den Raum, indem es während der Heizperiode nahe am Boden bläst. Fußbodenheizung; Eine Fußbodenheizung sorgt für eine homogene Verteilung und erwärmt die gesamte Fläche gleichmäßig. Dies ist die beste Heizmethode mit einer Wärmepumpe.
Sachverständigen-Prüfung von Druckbelüftungsanlagengem. Prüfverordnung

Sachverständigen-Prüfung von Druckbelüftungsanlagengem. Prüfverordnung

Bauordnungsrechtliche Prüfungen von Druckbelüftun gsanlagen: - Planprüfungen - Baubegleitende Prüfungen - Erstprüfungen vor Inbetriebnahme - Wiederkehrende Prüfungen - Nachprüfungen Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden. Die Prüfungen nach Baurecht sind: - vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie - innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-3 Jahre) durchführen zu lassen.
Sachverständigenprüfungen von elektrischen Anlagen

Sachverständigenprüfungen von elektrischen Anlagen

Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen Die elektrische Anlage stellt das Grundgerüst des Gebäudes bezüglich der elektrischen Energieversorgung dar. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz §49 sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind hierbei (vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften) zu beachten. Bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität wird bei Anwendung der VDE-Vorschriften vermutet, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Die baurechtliche Prüfung von elektrischen Anlagen (ELT) wird gemäß der entsprechenden Landesvorschrift durchgeführt. Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die elektrische Anlage ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der elektrischen Anlagen mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.
Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude

Ein Energieausweis gibt einem Käufer oder Mieter die Möglichkeit den energetischen Zustand einer Immobilie besser einzuschätzen. Es gibt zwei Varianten: der Energieausweis nach Verbrauch und der bedarfsabhängige Energieausweis. Der Energieausweis nach Bedarf ist die bessere Variante, denn er enthält Vorschläge zur energetischen Sanierung. Für die Sanierung gibt es wiederum Förderungen wie beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Programme Nummern 151/152/153, BAFA-Marktanreizprogramm, BAFA-Vor-Ort-Beratung, BAFA-Heizungs-Optimierung)
Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

„Effizienzhaus Denkmal“: Möchten Sie ein denkmalgeschütztes Haus sanieren? Auch hier können Sie durch die Sanierung Energie und Heizkosten sparen. Da aber Denkmalschutzauflagen einzuhalten sind, müssen Sie behutsam vorgehen. Sie können zum Beispiel nicht ohne Weiteres die Außenwände dämmen, wenn die historische Gebäudefassade erhalten bleiben soll. Wir sind als Energieberater für Baudenkmale qualifiziert und sind zur Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung im Rahmen des KfW-Programms "Effizienzhaus Denkmal" berechtigt.
Blitzschutz für Ihr Wohnhaus

Blitzschutz für Ihr Wohnhaus

Sie erhalten von uns eine umfassende Betreuung – von der Planung bis zur Prüfung und Instandsetzung. Personen und Eigentum schützen Wir bieten Ihnen: - Beratung über passende Schutzsysteme für Ihr Gebäude - Angebotserstellung nach Ortsbesichtigung oder anhand von Planunterlagen Ihres Architekten - Montage an Alt- und Neubauten architektonisch individuelle Lösungen im Rahmen der Vorschriftenwerke - Prüfung bestehender Blitzschutzanlagen - Durchführen von Reparaturarbeiten - Erstellen von Schutzerdern für Potentialausgleichs-Maßnahmen - Erstellen von Fundamenterdern bei Neubauvorhaben gemäß DIN 18014 - begleitende Dokumentation und Abnahme von Fundamenterdern gemäß DIN 18014 - Einbau von Überspannungsschutzgeräten (Siehe Infoblatt Überspannungsschutz - Lieferung/Versand von Blitzschutzmaterial (auch Kleinstmengen) Photovoltaik - Geldanlage und Energie frei Haus Schützen Sie ihr Photovoltaiksystem vor Schalt-Überspannungen aus dem Netz und gegen direkten Blitzeinschlag in die Module. So können Sie Ausfallzeiten und hohe Reparaturkosten vermeiden. Wir bieten Ihnen: - Integration von Photovoltaikanlagen in bestehende äußere Blitzschutzanlagen - Einbau von Überspannungsschutz-Geräten - Sprechen Sie uns an, bevor die Photovoltaikmodule auf Ihrem Gebäude installiert werden.
Montage von Rohrleitungen und Flanschverbindungen

Montage von Rohrleitungen und Flanschverbindungen

Die Montage von Rohrleitungen und Flanschverbindungen bei KÜMA Maschinen & Anlagenbau GmbH bietet eine zuverlässige Lösung für die Installation von komplexen Rohrsystemen. Mit einem Fokus auf Präzision und Qualität stellt KÜMA sicher, dass jede Installation den spezifischen Anforderungen der Kunden entspricht. Dieser Service ist ideal für Unternehmen, die auf Zuverlässigkeit und Effizienz Wert legen. Durch den Einsatz modernster Montagetechniken können Rohrsysteme schnell und kostengünstig installiert werden. KÜMA's Fachwissen und Erfahrung in diesem Bereich machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für Unternehmen, die auf Qualität und Zuverlässigkeit Wert legen. Dieser Service ist besonders wertvoll für Branchen wie die Chemie-, Öl- und Gasindustrie.
Schilder

Schilder

In unserem Sortiment bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Schildern, die wir individuell für Sie gestalten. So finden Sie Werbe- und Hinweisschilder genauso in unserem Geschäft wie TÜV-geforderte Typenschilder für Oldtimer, Motorräder und Anhänger. Auch Ihr Lieblings-Kfz-Kennzeichen können Sie bei uns anfertigen lassen. Mit unserer DIN 74069 zertifizierten Prägstelle sind wir in der Lage Kennzeichnen herzustellen, die allen aktuellen Standards und Normen entsprechen.
Solar Carports

Solar Carports

Entdecken Sie hochwertige Designkonstruktionen aus pulverbeschichteten Aluminiumprofilen mit rahmenlosen zertifizierten Paneelen Passend für jede Anforderung Solar-Carport Hessen Sie suchen einen Solar-Carport in Hessen? Wir bieten hochwertige Solar-Carports mit pulverbeschichteten Aluminiumprofilen und zertifizierten Paneelen an. Unsere flexiblen Bauvarianten passen sich individuell an Ihre Bedürfnisse an. schon ab 9.750 €
Wiederkehrende Prüfungen nach Baurecht

Wiederkehrende Prüfungen nach Baurecht

Im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfung (WKP) werden Schadenspotentiale an WEA erfasst. Hiermit wird die Standsicherheit, Anlagensicherheit und Betriebssicherheit (Personensicherheit) gewährleistet. Wiederkehrende Prüfungen sind in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Hauptsächliche Prüfkomponenten stellen die Fundament- und Turmkonstruktion dar. Weiterhin werden Triebstrangkomponenten sowie sämtliche Schraubverbindungen als „antriebs- und übertragungstechnischen Komponenten“ gecheckt. Schließlich werden die Rotorblätter außen mit unserem bewährten Seilzugangs- Rollenverfahren – und ggf. innen – geprüft. Havarie – fehlende WKP Stark verölt mechanisch/hydraulische Rotorbremse Gerissene Turmschraube Personensicherheit – Korrosionsbruch am Anschlagpunkt Turmanschluss – starke Rissbildung (umlaufend) im Turmfundamten Das Ing. Büro WIND-CHECK ist durch Dipl.- Ing. Uwe Scherbaum (von Industrie und Handelskammer Kassel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Windenergieanlagen) berechtigt, die nach den Typenprüfungen, Landesbauordnungen und Baubehörden regelmäßig erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen an Ihren Windkraftanlagen durchzuführen. Die Prüfungen orientieren sich nach dem aktuellem Stand der Technik, den Regelwerken des DIBt bzw. der DIN-EN-18088ff, der Grundsätze des BWE und des DNV-GL. Durch erfahrene und qualifizierte Sachverständige ist mit modernster Prüfungsmethodik und innovativen Zugangsverfahren ein zügiger Ablauf vor Ort bis zum Erhalt des Prüfberichts und der Prüfbescheinigung (zur Vorlage beim Bauamt) möglich. Prüfumfang (Überblick): Prüfung der Anlagendokumentation (Vollständigkeit, Typenprüfung, Genehmigung, Wartung gemäß Wartungspflichtenheft, Typenprüfungen, Inbetriebnahmeprotokoll, etc.) Fundament (Beschaffenheit, Erdauflast, Betonüberdeckung etc.) Turmkonstruktion (Schiefstellung, Einspannung, Flansche, Verschraubungen, Schweißnähte, etc.) Gondel/Triebstrang (Maschinenträger, übertragungstechnische Komponenten, Verschraubungen, etc.) Rotorblätter Blitzschutzsystem elektrotechnische Einrichtung und Sicherheitssystem (Anlagensteuerung, Sicherheitseinrichtungen/Sensorik, Leistungselektronik, Kabelführung, etc.) Funktionsprüfung Pitchsystem/Blattspitzenbremse, Verstelleinrichtungen WIND-CHECK Dipl.-Ing. Uwe Scherbaum
Hessisches Institut für Baustoffprüfungen

Hessisches Institut für Baustoffprüfungen

Unsere Ingenieure und Baustoffprüfer betreuen alle Phasen Ihres Bauvorhabens. Dabei erstreckt sich unser Know-how von klassischen Aufgaben über aktuelle und innovative Fragestellungen, beispielsweise die energetisch optimierte Umsetzung Ihrer Projekte. Ob private Kunden oder Investoren und Auftraggeber der öffentlichen Hand: Wir stehen Ihnen für Bauprojekte aller Art zur Verfügung. Unsere Prüfstelle ist nach RAP Stra anerkannt und deckt die Fachbereich Asphalt, Gesteinskörnungen, Böden, Hydraulisch gebundene Gemische einschließlich Bodenverfestigungen sowie Gemische für Schichten ohne Bindemittel ab. Des Weiteren besitzt unser Institut die Zertifizierung einer Prüfstelle E, W (VMPA) nach DIN 1045. Für Eingangsprüfungen sowie Kontrollprüfungen von Naturstein gemäß DIN EN 1341, 1342 und 1343 u.v.m. stehen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung.
Labor für Baustoffprüfung

Labor für Baustoffprüfung

Eigenüberwachung für Ihr Bauvorhaben. In Zusammenarbeit mit nach RAPStra anerkannten Prüflaboren liefern wir Ihnen klare Ergebnisse mit sicheren Analysen. Unser Leistungsspektrum umfasst: Sieblinien Verdichtungskontrollen Proctorkurven zur Bestimmung der opt. Verdichtung und dem dazugehörigen Wassergehalt Statische Lastplattendruckversuche Dynamische Plattendruckversuche Rammsondierungen Schichtdickenmessungen Ebenheitsmessungen Bohrkernentnahme und Untersuchung Verdichtungsmessung mit Radiometrischen Messverfahren (Troxlersonde) Eignungsprüfungen Etc. Über Ihre Anfrage freuen wir uns. Ihr Anliegen besprechen wir ganz individuell. Jetzt Anfrage stellen
Cements & Binders for the Building Chemistry Market

Cements & Binders for the Building Chemistry Market

Our premium calcium aluminate cement contains a minimum of 70% Al₂0₃, providing exceptional early strength development and superior whiteness for the most advanced building chemistry applications. The curing and setting behavior varies depending on the specific cement type, which has a direct impact on the setting and strength development of your projects. Almatis calcium aluminate cements are designed for superior consistency and reliability, allowing designers to achieve precise, desired properties with the highest level of confidence
Sachverständigenprüfungen von Alarmierungsanlagen

Sachverständigenprüfungen von Alarmierungsanlagen

Baurechtliche Prüfung von Alarmierungsanlagen in baulichen Anlagen Die Prüfung der Alarmierungsanlagen (ELA/SAA) wird entsprechend den Muster-Prüfgrundsätzen der IS-Argebau durchgeführt. Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die Alarmierungsanlage ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der Alarmierungsanlage mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.
Sachverständigen-Prüfung von Sprinkleranlagen gem. Prüfverordnung.

Sachverständigen-Prüfung von Sprinkleranlagen gem. Prüfverordnung.

Bauordnungsrechtliche Prüfungen von Sprinkleranlagen: - Planprüfungen - Baubegleitende Prüfungen - Erstprüfungen vor Inbetriebnahme - Wiederkehrende Prüfungen - Nachprüfungen Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden. Die Prüfungen nach Baurecht sind: - vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie - innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-6 Jahre) durchführen zu lassen.
Sachverständigenprüfungen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Sachverständigenprüfungen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in baulichen Anlagen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sollen bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung für eine ausreichende Beleuchtungsstärke und Orientierung sorgen, damit anwesende Personen das Gebäude sicher bis zur öffentlichen Verkehrsfläche verlassen können. Abhängig von der Art und Nutzung der baulichen Anlage werden in Verordnungen bzw. Richtlinien der Einsatz von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gefordert und der Umfang beschrieben. Darüber hinaus kann im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gestellt werden. Die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (SIBEL) wird entsprechend den Muster-Prüfgrundsätzen der IS-Argebau durchgeführt. Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der Sicherheitsbeleuchtung mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.
Sachverständigen-Prüfung von Rauch und Wärmeabzugsanlagen gem. Prüfverordnung

Sachverständigen-Prüfung von Rauch und Wärmeabzugsanlagen gem. Prüfverordnung

Bauordnungsrechtliche Prüfungen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: - Planprüfungen - Baubegleitende Prüfungen - Erstprüfungen vor Inbetriebnahme - Wiederkehrende Prüfungen - Nachprüfungen Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden. Die Prüfungen nach Baurecht sind: - vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie - innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-6 Jahre) durchführen zu lassen.
Sachverständigenprüfungen von Notstromanlagen

Sachverständigenprüfungen von Notstromanlagen

Sicherheitsstromversorgungsanlagen (SSV, NEA) in baulichen Anlagen Sicherheitsstromversorgungsanlagen sollen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Einrichtungen durch Bereitstellung der elektrischen Energie sicherstellen. Abhängig von der Art und Nutzung der baulichen Anlage werden in Verordnungen bzw. Richtlinien der Einsatz von Sicherheitsstromversorgungsanlagen gefordert und die zu versorgenden Anlagen beschrieben. Darüber hinaus kann im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses Anforderungen an Sicherheitsstromversorgungsanlagen gestellt werden. Die Prüfung der Sicherheitsstromversorgungsanlage (SSV) wird entsprechend den Muster-Prüfgrundsätzen der IS-Argebau durchgeführt. Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die Sicherheitsstromversorgung ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der Sicherheitsstromversorgung mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.
Sachverständigenprüfungen von Blitzschutzanlagen

Sachverständigenprüfungen von Blitzschutzanlagen

Blitzschutzanlagen in baulichen Anlagen Gemäß Bauordnung der Bundesländer sind in baulichen Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. Im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses können Anforderungen an eine Blitzschutzanlage für die bauliche Anlage gestellt werden. Heutzutage kann man für die Errichtung und den Betrieb von Blitzschutzanlagen die DIN EN 62305 (VDE 0185-305) als allgemein anerkannte Regel der Technik heranziehen.
Sachverständigen-Prüfung von CO-Warnanlagen gem. Prüfverordnung

Sachverständigen-Prüfung von CO-Warnanlagen gem. Prüfverordnung

Bauordnungsrechtliche Prüfungen von CO-Warnanlagen: - Planprüfungen - Baubegleitende Prüfungen - Erstprüfungen vor Inbetriebnahme - Wiederkehrende Prüfungen - Nachprüfungen Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden. Die Prüfungen nach Baurecht sind: - vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie - innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-3 Jahre) durchführen zu lassen.
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