Tageslicht CARPORT
Das KMH Tageslicht-Carport besteht aus Stahl - feuerverzinkt (lt. DIN EN ISO 1461) und kann auf Kundenwunsch in jeder RAL-Farbe pulverbeschichtet werden.
Ein Carport ist ein Unterstand für PKW´s und dient zur Einfassung eines Stellplatzes als auch dem Schutz des Fahrzeuges vor Umwelteinflüssen wie zum Beispiel Regen, Schnee, Hagel, Laub oder auf den Scheiben gefrierende Luftfeuchtigkeit.
Ein Vorteil des KMH Tageslicht-Carports gegenüber einer Garage ist, dass durch die offene Bauweise angrenzende Gebäude und Flächen deutlich mehr Licht erhalten und Feuchtigkeit am Fahrzeug schneller abgeführt werden kann, das Fahrzeug trocknet schneller.
Die Ausführungsdetails:
• Stahlgrundkonstruktion feuerverzinkt
• Alternativ in RAL-Farbe nach Wahl
• Gesamthöhe innen 230cm
• Stützenfüße aus Stahlformrohr
• Dacheindeckung mit PC-Stegplatte alternativ VSG Glas
VORTEILE die überzeugen:
• Schneelast in Grundausführung 300 kg/m²
• Hohe Lichtdurchlässigkeit und UV-Beständigkeit
• Nie mehr streichen durch Feuerverzinkung
• Alternativ in allen RAL-Farbe nach Wahl
• Sehr guter Werterhalt für viele Jahre
• Ausbau zum Energie- bzw. Solardach möglich
• Selbstmontage für Handwerker möglich
Zusatzausstattung OPTIONAL auf Anfrage:
• Seitenwände aus Kunstharzplatten
• Seitenwände aus AUSTRONET 771 DM - bedruckt nach Wahl
• Seitenwände aus Gitterroste - fvz
• Seitenwände aus Lochblech - fvz
• Entwässerung nach li oder re mit Kunststoffkastenrinne ohne Fallrohr
Schneelastkarte
In Österreich wurden die Belastbarkeiten von Gebäudeeindeckungen im April 2006 durch die ÖNORM B 1991-1-3:2006-04-01 gesetzlich neu vorgegeben, wobei die Werte wesentlich erhöht wurden.
Lastzonen in Österreich für die Ermittlung der charakteristischen Werte S2 der Schneelast:
Zone 2* Z=1,6
Zone 2 Z=2,0
Zone 3 Z=3,0
Zone 4 Z=4,5
Nach folgender Formel wird berechnet: Sk= (0,642 · Z + 0,009) · (1+(Seehöhe in m : 728)2) in kN/m2 Genaue Angaben zur Schneelast in Ihrer Region erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Baubehörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
Baugenehmigung
Das Baurecht unterliegt dem Landesrecht. Jedes Bundesland regelt dieses somit individuell. Leider gibt es keine einheitliche Regelung für die Erforderlichkeit einer Baugenehmigung bzw. Bauanzeige für die Errichtung eines Carport´s. So ist der Carportbau bis zu einer bestimmten Größe in einigen Bundesländern genehmigungsfrei, in anderen genügt eine einfache Anzeige des Bauvorhabens. In manchen Bundesländern muss eine vollständige Bauverhandlung mit Statik eingereicht werden. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte.