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Die Überbrückungshilfe III ist ein Zuschussprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Sicherung der Existenz von Unternehmen während der Corona-Krise. Sie unterstützt Soloselbstständige, kleine und mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, die von erheblichen Umsatzeinbußen betroffen sind.
Die Überbrückungshilfe III umfasst den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021. Anträge können seit dem 10. Februar 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Gefördert werden Umsatzeinbußen in den Monaten November 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu den entsprechenden Monaten des Jahres 2019. Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach dem prozentualen Umsatzrückgang und beträgt bis zu 90 Prozent der fixen Betriebskosten.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.