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Mess- und Eichgesetz

Mess- und Eichgesetz

Die Melde- bzw. Anzeigepflicht ist eine gesetzliche Neuerung, die mit dem neuen MessEG zum 01.01.2015 (§ 32 MessEG) entstanden ist. Sowohl Verwender von Messgeräten als auch Messdienstleister, die im Auftrag des Verwenders Messwerte von solchen Messgeräten erfassen, sind dazu verpflichtet, eichpflichtige Messgeräte an die zuständige Eichbehörde zu melden. Hierzu besteht eine Frist von längstens sechs Wochen nach Inbetriebnahme von neuen oder erneuerten – also Neumontage oder Wechsel durch Reparatur oder Regeltausch – eichpflichtigen Messgeräten. Die Meldepflicht gilt im Bereich der Erfassung von Betriebskosten für Kaltwasserzähler, Warmwasserzähler, Wärmezähler und Kältezähler. Der Bundestag hat am 28. Januar 2016 das 1. Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) verabschiedet, welches mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sofort in Kraft tritt. Im Wesentlichen wurden diejenigen in die Pflicht zur Meldung genommen, die im Auftrag des Verwenders Messwerte von eichpflichtigen Messgeräten erfassen. Dadurch vereinfacht sich das Verfahren dahingehend, dass nicht mehr je Verwender eine Meldung erfolgen muss, sondern SRH pauschal alle Gerätearten (Wasserzähler, Wärmezähler und Kältezähler) im SRH-Bestand melden und die detaillierten Geräteinformationen zu den Geräten für Anfragen der Eichbehörden zur Verfügung stellen kann. Wir als Ihr Partner übernehmen für Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen des Meldeverfahrens.
Fertigungsmesstechnik

Fertigungsmesstechnik

Prüflabor und Kalibrierstelle des Deutschen Kalibrierdienstes (DKD) für Länge, auf der Grundlage der DIN ISO EN/IEC 17025 Fertigungsmesstechnik Wir als Prüflabor und Kalibrierstelle des Deutschen Kalibrierdienstes (DKD) für Länge arbeiten auf der Grundlage der DIN ISO EN/IEC 17025 ' Allgemeine Kriterien zum Betreiben von Prüf- und Kalibrierlaboratorien'. Sollten Sie weitere akkreditierte Prüfung oder Kalibrierungen wünschen die über unsere Leistungsangebot und Akkreditierungsumfang hinaus gehen, so unterbreiten wir Ihnen gerne eine entsprechendes Angebot. Sind Prüf- und Messmittel nicht in unserem Dienstleistungsangebot enthalten, so sind wir in der Lage mit unseren Kooperationspartner Ihnen ein spezielles Angebot zu unterbreiten. Leistungen / ISO-Kalibrierung Die ISO-Kalibrierung wird nach den entsprechenden Normen, Richtlinien (VDI/VDE/DGQ 2618), Herstellerangaben und PMK Kalibrieranweisungen durchgeführt. Hierbei werden Einschränkungen zur Ermittlung der kleinsten angebbaren Messunsicherheiten in den nicht akkreditierten Kalibrierverfahren z.B. in der Häufigkeit von Messreihen zu Gunsten der optimierten Kalibrierkosten vorgenommen. Im Hinblick auf die Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 wird im Rahmen einer möglichen Risikoabschätzung für den Prüfmitteleinsatz hingewiesen. Wir bieten diesbezüglich auf Kundenwunsch eine dokumentierte Eingangs- und Ausgangskalibrierung ihrer Prüfmittel an. Unsere Qualitäts- ISO-Kalibrierungen sind im Rahmen der Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9000ff optimiert. Natürlich sind auch hierbei alle von uns verwendeten Prüfmittel rückgeführt auf nationale / internationale Normale. Welche Kalibrierungen im einzelnen durchgeführt werden, können Sie aus unserer Preisliste bzw. aus dem für Sie speziell erstellten Angebot entnehmen. Im Allgemeinen werden die Prüfmittel / Prüfgeräte so geprüft, dass diese nach der Kalibrierung einen eindeutigen Status haben. Dies bedeutet, dass Sie als Kunde eine eindeutige Aussage ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit von uns erhalten, ob das Prüfmittel den Herstellerangaben oder den Normenvorgaben entspricht. Eine Bewertung, ob das Prüfmittel für ihre Messaufgabe geeignet ist, kann von uns nur abgegeben werden, wenn wir eine entsprechende Spezifikation von Ihnen erhalten. Leistungen / DAkkS-DKD-Kalibrierung Im Gegensatz zur ISO-Kalibrierung werden bei der DAkkS-DKD-Kalibrierung die eigentlichen Prüfmittel / Herstellertoleranzen nicht überprüft. Den Umfang einer DAkkS-DKD-Kalibrierung schreibt die jeweilige nationale/internationale Norm vor. Abweichungen von dieser Norm sind nicht erlaubt. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) überwacht regelmäßig die Kalibrierlabore und prüft deren Einrichtungen und Kalibrierscheine. Da auch die äußere Erscheinung eines DAkkS-DKD-Kalibrierscheins den Richtlinien der DAkkS entsprechen muss, dient dieser in erster Linie zu direkten Vergleichsmöglichkeiten mit anderen auch internationalen Kalibrierungen. Bei der DAkkS-DKD-Kalibrierung wird der Einsatz eines Prüfmittels in den Vordergrund gestellt, d. h. da es nur für bestimmte Prüfmittel DAkkS-DKD-Kalibrierrichtlinien gibt und für die meisten Prüfmittel eigentlich keine einheitliche Kalibrieranweisung, Vorschrift oder Richtlinien über den Kalibrierumfang gibt, hängt der akkreditierte Kalibrierumfang und der daraus resultierende Kalibrierpreis eines Gerätes vom eigentlichen Einsatz des Prüfmittels ab. Unternehmen die nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind, müssen im Angebot den akkreditierten Kalibrierumfang schriftlich mit dem Kunden abstimmen. Aus diesem Grund können wir für die DAkkS-DKD-Kalibrierungen keine allgemein gültige Preisliste herausgeben.
Gravimetrie

Gravimetrie

Die extrahierten Partikel eines Prüfobjekts werden durch den Massenzuwachs eines Analysefilters bestimmt (Auswaage – Einwaage = Massenzuwachs) Hierzu wird das Filter vor und nach der Filtration mittels einer Feinwaage gewogen. Unsere Waage erlaubt es mit einer Auflösung von 0,01 mg zu wiegen. Die Gravimetrie liefert die Masse in Milligramm der Partikelfracht, lässt aber keine Aussage über die Größenverteilung der Partikel zu.
Sanierungsberatung für Restrukturierung & Unternehmenssanierung

Sanierungsberatung für Restrukturierung & Unternehmenssanierung

Wir helfen Firmen individuell aus der Krise. Zeit ist kritisch, deshalb je früher Sie handeln, desto besser! TEILZEIT-CFOs begleiten Ihr Unternehmen aktiv auf dem Weg aus der Krise. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches und vertrauliches Gespräch und erhalten die die Präsentation "Krisenbewältigung bei Unternehmen" mit wertvollen Tipps gratis. Als TEILZEIT-CFOs für Unternehmenssanierung und Restrukturierung unterstützen wir Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und in Krisensituationen. Wir suchen nach kurzfristigem Einsparpotenzial (u. a. im Bereich Einkauf /bei Lieferanten, Banken /Versicherungen, Mietverträge) und soweit notwendig auch im Bereich Personal. Zusätzlich untersuchen wir, ob es Möglichkeiten gibt kurzfristig Liquidität durch Verkäufe von Anlagevermögen bzw. dem Abbau des Lagerbestandes freizusetzen. Darüber hinaus suchen wir Möglichkeiten den Umsatz zu steigern – oft ist hier das Verbesserungspotenzial hier nach unserer Erfahrung größer als bei den Einsparungen. Eine weitere wichtige Stellschraube ist auch die Einführung eines Reportings mit operativen Kennzahlen / KPIs (Key Performance Indicators), um die Leistung und Produktivität des Unternehmens schrittweise und kontinuierlich zu steigern. Wir unterstützen Sie außerdem in den Verhandlungen mit Ihrer Hausbank und bei der Beantragung von Förderkrediten. Bei Bedarf erstellen wir auch ein Sanierungsgutachten für Sie.