II. Auswirkungen auf unsere Versicherungsberatungstätigkeit
Ob Produkte unter teilweiser oder ausschließlicher Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, ist allein die Entscheidung unserer Kunden. Wir verpflichten uns ihre Wünsche und Bedürfnisse bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten zu berücksichtigen. Somit werden wir in Zukunft sowohl Versicherungsanlageprodukte nach Art 6, 8 und 9 Offenlegungs-VO vermitteln.