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Container – Container Transport

Container – Container Transport

MT Container hat langjährige Geschäftsbeziehungen mit den renommierten Spedition-Unternehmen Deutschlands und Auslands. Wir bringen Ihre Waren sicher und zuverlässig in unseren Containern nach Russland, Aserbaidschan, Usbekistan und andere GUS-Länder. Wir finden immer eine günstige Transportlösung für Sie.
Seefracht

Seefracht

Ob FCL oder LCL, Investitionsgüter, Gefahrgut oder Lebensmittel: Mit a. hartrodt erreichen Ihre Seefrachtsendungen jeden Zielhafen der Welt auf bestem Wege. Gerne übernehmen wir auch die seefeste Verpackung für Sie.
Speditionssoftware

Speditionssoftware

Wir entwickeln smarte Lösungen für die Spedition. Wir können Ihnen sogar zwei Top-Lösungen für die nationale und internationale Spedition anbieten. Unsere "große" Speditionssoftware CargoSoft ist das Herzstück unserer Tochter CargoSoft aus Bremen. Die Anwendung verfügt über ein ausgefeiltes Transport Management System, eine moderne Lagerverwaltung, ein anspruchsvolles Supply Management System (SCM), ein bedienerfreundliches Customer Relationship Management System (CRM), ein kundenorientiertes Ratenmanagementsystem, ein Online-Portal eForwarding und ein Mehrwegbehältermanagement-System. CargoSoft hat über 400 Kunden, die die Lösung national und international auf den Kontinenten Europa, Asien, Afrika, Amerika und Australien nutzen. Unsere "kleine Speditionssoftware DAKOSY GE ist javabasiert und verfügt über benutzerfreundliche und intuitiv bedienbare Oberflächen. Sie verfügt über einige Schnittstellen zu den Modulen der Speditionssoftware von CargoSoft und wird von über 400 Kunden aus der See- und Luftfracht-Logistik genutzt, die größtenteils in Deutschland ansässig sind.
Lastenaufzug

Lastenaufzug

Für den Transport von Lasten und Personen ab 2.000 kg bis 10.000 kg ist der robuste Lastenaufzug (LAK2) konzipiert. Er entspricht der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und wurde vom TÜV-Süd baumustergeprüft. Beschreibung Varianten Fotos Sonderausstattung Planungshilfen Direktanfrage Aufzug im Mauerschacht Spielt der Brandschutz eine Rolle, wird der Aufzug in einen Beton- oder Mauerschacht montiert. Bei uns ist dies ohne Schachtgerüst möglich! Aufzug im internen Schachtgerüst Für Lagerbühnen ist ein selbsttragendes Schachtgerüst in Modularbauweise die beste Wahl. Die offenen, zugänglichen Schachtseiten werden mit verzinkten Stahlblechen verkleidet. Aufzug im externen Schachtgerüst Wenn der Aufzug im Außenbereich in einem wetterfest verkleideten Schachtgerüst geplant ist, liefern wir dies aus eigener Fertigung mit. Im Industrieaufzugbau wird vor allem eine aufgesetzte Isolierverkleidung verwendet. Aufzug ohne tiefe Grube Wenn aufgrund von nicht eingewiesenen Nutzern keine tiefe Grube möglich oder gewünscht ist, kann OPTIONAL eine klappbare Fahrkorbschürze ausgeführt werden. Gerne berate ich Sie!
Sonder- und Lastenaufzüge

Sonder- und Lastenaufzüge

Neben Personenaufzüge bauen wir auch Sonderaufzüge bzw. Lastenaufzüge, z.B: Lastenaufzüge für die industrielle Anwendung Autoaufzüge Unterfluraufzüge (Müllaufzüge) Kleingüteraufzüge, wie Küchenaufzüge oder Aktenaufzüge Hebebühnen Hubtische
Güteraufzug

Güteraufzug

Ab einer Tragkraft von 1.000 kg produzieren wir Güter-/Materialaufzüge nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Abmessungsbeschränkung für den reinen Gütertransport. Varianten Fotos Sonderausstattung Planungshilfen Gerne berate ich Sie!
Sonderkontrollverfahren Luftfracht

Sonderkontrollverfahren Luftfracht

Nachdem das deutsche Luftfahrtbundesamt (LBA) Mitte 2019 die Anwendung des besonderen Kontrollverfahrens verboten hat, hat sich in Europa ein "Kontrolltourismus" in die Benelux-Länder und nach Frankreich etabliert. Nach der Verschärfung ihrer nationalen Richtlinien wurde die Sicherheitsoption in den Benelux-Ländern zunächst gestrichen. Die französische Behörde Direction générale de l'Aviation civile (DGAC) hat nach umfangreichen Tests des speziellen Kontrollverfahrens mit Sprengstoffdetektoren oder Sprengstoffspürhunden (ETD-Geräte / EDD ) an der Außenverpackung der Sendung festgestellt, dass diese nicht den Anforderungen der EU-Verordnung entsprechen. Dies betrifft ausdrücklich luftdichte Verpackungen (Fässer, IBC, etc.). Betroffene Güter können Flüssigkeiten, Feststoffe, Granulate, Pulver und Pasten sein; unabhängig davon, ob es sich um gefährliche oder ungefährliche Güter handelt. Mit dem Verbot des besonderen Kontrollverfahrens hat die Behörde einen Übergangsplan erstellt.