Mineralölabscheider
Überwachung für Mineralölabscheideranlagen gemäß ÖWAV-Regelblatt 16
Eine ordentliche Überwachung eines MÖA besteht aus einer Sichtkontrolle, Probeentnahme der Leichtflüssigkeiten, Wartung, Räumung und Generalinspektion. Bis auf die Sichtkontrolle, die Sie selber durchführen können, sind alle weiteren Überwachungsaufgaben durch Sachkundige/Fachbetriebe zu erfüllen.