Vermietung von Immobilien
einen Energieausweis (bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert) zu belegen. Bei einer Besichtigung muss dieser Ausweis zudem entweder gut ausgelegt sein oder dem Interessenten ausgehändigt werden.
Dabei gibt es der Energiesparverordnung EnEV zufolge nur wenige Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind.